Die Mehrzahl der Anwendungen von Neonicotinoid-haltigen Pestiziden stellt ein Risiko für Wild- und Honigbienen dar, so die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einer diesen Mittwoch (28. Februar) veröffentlichten Bewertung. Die Behörde habe damit die Risikobewertungen für drei Neonicotinoide – Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam – aktualisiert, die in der EU aufgrund der von ihnen ausgehenden Bedrohung für Bienen derzeit Beschränkungen unterliegen würden.
Für die neuen Bewertungen, die diesmal Wildbienen – Hummeln und Solitärbienen – sowie Honigbienen betreffen, führte das für Pestizide zuständige Referat der EFSA nach eigenen Angaben eine umfassende Datenerhebung, einschließlich einer systematischen Literaturrecherche, durch, um sämtliche seit den vorhergehenden Bewertungen veröffentlichten wissenschaftlichen Erkenntnisse zusammenzutragen.
Dabei verwendete das Team auch die von der EFSA eigens zur Risikobewertung von Pestiziden und Bienen entwickelten Leitlinien.
José Tarazona, Leiter des EFSA-Referats Pestizide, erklärte: „Dank der beträchtlichen Datenmenge, die uns zur Verfügung stand, sowie der Leitlinien konnten wir sehr detaillierte Schlussfolgerungen ziehen. Die Schlussfolgerungen variieren aufgrund von Faktoren wie der Bienenart, der beabsichtigten Verwendung des Pestizids und dem Expositionsweg. Einige Risiken wurden als gering angesehen, insgesamt aber wurde das Risiko für die drei von uns untersuchten Bienenarten bestätigt.“
Der Fertigstellung der Schlussfolgerungen durch die EFSA gingen nach Darstellung der Behörde zwei getrennte Konsultationen mit Pestizidexperten in den EU-Mitgliedstaaten voraus. Die Experten hätten die Schlussfolgerungen unterstützt.
Wie bei den vorherigen Bewertungen wurde die Exposition der Bienen gegenüber den Substanzen für drei Pfade bewertet: Rückstände in Blütenpollen und Nektar, Staubdrift während der Aussaat/Ausbringung von behandeltem Saatgut sowie Wasseraufnahme.
Die Schlussfolgerungen der EFSA werden den Risikomanagern der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten übermittelt, die mögliche Änderungen der derzeit bestehenden Beschränkungen für den Einsatz der betreffenden Pestizide in Betracht ziehen werden.
IGP: EFSA-Einschätzungen basieren auf nicht ratifizierten Leitlinien
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Einstufung dreier neonikotinoider Wirkstoffe auf Basis des Bee Guidance Documents vorgenommen, das bisher noch nicht ratifiziert wurde und daher auch nicht anwendbar sein sollte. Zudem sind diese Leitlinien unter den Mitgliedsstaaten höchst umstritten, da sie aufgrund der Anforderungen – wie z.B. eine Versuchsfläche von der Größe Wiens – nicht erfüllbar sind. Die Mitgliedsstaaten sind also gefordert, eine Beurteilung auf Basis geltender Gesetze und Regeln einzufordern – sonst sind alle biologischen und konventionellen Insektizide gefährdet”, so Christian Stockmar, Obmann der IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IGP), zum gestern, Mittwoch, veröffentlichten Bericht der EFSA. “Schon beim Round Table zu Bienen 2015 hat die IGP betont, dass multifaktorielle Ursachen verantwortlich sind, und entsprechende Maßnahmen gefordert. Wir sind dialogbereit, um jetzt endlich wirksame Maßnahmen zur Bienengesundheit auf Schiene zu bringen”, so Stockmar.
“Die Länder, in denen Neonikotinoide zugelassen sind, haben einen klaren Wettbewerbsvorteil, da sie besseres Resistenzmanagement, höhere Erträge und höhere Qualität gewährleisten können”, so Stockmar. Auch auf die Selbstversorgung habe ein Verbot der Wirkstoffe dramatische Auswirkungen, denn schon jetzt sei Österreich laut Grünem Bericht 2017 bei fast allen Kulturen nicht mehr Selbstversorger. Als Beispiel nennt Stockmar die Erträge beim Raps: “Pro Jahr verliert die europäische Landwirtschaft Erträge von 912.000 Tonnen durch das Verbot. Das entspricht ca. 900 Millionen Euro Einkommensverlust für die europäischen Landwirte. Zudem werden wir damit Nettoimporteure von u. a. Mais und Sonnenblumen.”
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