“Alle Jahre wieder veröffentlicht Greenpeace Tests zu Keimen auf Schweinefleisch. Beim aktuellen Test wurden 14 Proben untersucht, fünf wurden positiv auf ESBL oder MRSA getestet, davon zwei Packungen Faschiertes. Bei Biofleisch hat Greenpeace keine Stichproben untersuchen lassen – so viel zur Objektivität dieser Tests. Was die Situation von Antibiotikaresistenzen anbelangt, brauchen wir uns daher nicht auf die Zahlen von NGOs verlassen. Zuverlässige Daten mit ausreichenden Stichprobengrößen werden von den österreichischen Behörden erhoben sowie publiziert und auf diese Untersuchungen verlasse ich mich. Laut dem aktuellen nationalen Resistenzbericht AURES sinkt die MRSA-Rate seit Jahren kontinuierlich und erreichte 2017 den bisher niedrigsten Wert“, stellte heute Walter Lederhilger, Obmann des Verbandes österreichischer Schweinebauern (VÖS), fest.
Seit Jahren sei der ganzheitliche ‘One Health’-Ansatz in Bezug auf Antibiotikaresistenzen und den Antibiotikaeinsatz die Maxime der Verantwortungsträger. “One Health” bedeute dabei, dass die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt in Zusammenhängen gedacht werden muss. Einige bakterielle Infektionen könnten Mensch und Tier gleichermaßen beeinträchtigen. “In diesem Sinne muss beim Thema Antibiotikaeinsatz immer sowohl die Humanmedizin als auch die Veterinärmedizin betrachtet werden”, mahnt Lederhilger.
Zahlen auf den Tisch legen
Der Gesamtverbrauch an Antibiotika in der Humanmedizin in Österreich betrug im Jahr 2017 rund 65,5 t Wirksubstanz, davon 66% im niedergelassenen Bereich und 34% im stationären Bereich. Im Veterinärbereich wurden im Jahr 2017 insgesamt knapp 44 t antimikrobiell wirksamer Substanzen in Verkehr gebracht. Im Jahr 2013 betrug die Menge im Veterinärbereich noch zirka 55 t, somit ist in den letzten Jahren eine deutliche Reduktion erfolgt.
Bauern und Veterinäre handeln verantwortungsbewusst
“Wenn ein Tier krank ist, muss es in Absprache mit dem Betreuungstierarzt behandelt werden. Der Einsatz von Antibiotika erfolgt nur nach einer entsprechenden Diagnose und Verschreibung durch den behandelnden Tierarzt. Die Arzneimittelanwendung und der Therapieerfolg werden nach Abschluss jeder Behandlung durch den Tierarzt kontrolliert, jede Arzneimittelanwendung beim Nutztier ist aufzuzeichnen. In der EU gilt bereits seit 2006 ein Verbot antibiotischer Leistungsförderer, es dürfen keine Antibiotika zur Prophylaxe Anwendung finden”, stellt Lederhilger klar. Im Übrigen treffe die von Greenpeace verwendete Bezeichnung “industrielle Massentierhaltung” auf die heimische Schweinehaltung bei einem Durchschnittsbestand von knapp 120 Tieren pro Betrieb einfach nicht zu.
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