Lebensmittelsicherheit auch 2019 sehr hoch

Der jüngste Lebensmittelsicherheitsbericht des Gesundheitsministeriums zeigt: Täuschungen und Irreführungen bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln waren auch 2019 häufige Gründe für Beanstandungen. Generell sank die Zahl der beanstandeten Betriebe und Proben aber deutlich.

Generell sank die Zahl der beanstandeten Betriebe und Proben aber deutlich. Foto: Alexander Raths – stock.adobe.com

Der Lebensmittelsicherheitsbericht 2019 hat die guten Ergebnisse der Vorjahre noch deutlich übertroffen: So ist nicht nur die Anzahl der Betriebe mit Verstößen von 8,5 auf 7 % gesunken, auch bei den Proben gab es einen Rückgang der Beanstandungsquote von 19,9 auf 15,7 %. Der Anteil an gesundheitsschädlichen Proben blieb unverändert bei 0,5 %, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Jedes Jahr erstellen das Gesundheitsministerium, die Bundesländer und die Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit (Ages) den Lebensmittelbericht und legen diesen dem Parlament vor. Darin werden die Kennzeichnungs- und Sicherheitsregeln für Lebensmittel, Trinkwasser, Verpackungsmaterial, Spielzeug und Kosmetika nach EU-Recht überprüft. Die Kontrollen finden dabei auf nationaler Ebene statt. Insgesamt wurden im Jahr 2019 56.342 amtliche Betriebskontrollen durchgeführt und 25.752 Proben begutachtet. Davon wurden von den Landesveterinärbehörden 7.903 Betriebskontrollen in 3.632 Fleischbetrieben und 1.923 Kontrollen in 1.788 Milcherzeugerbetrieben durchgeführt.
Was die Untersuchung der Proben betrifft, gab es in 21.700 Fällen (84,3%) keinen Grund zur Beanstandung. Als gesundheitsschädlich wurden 128 Proben (0,5%) beurteilt, 768 Proben (3%) waren für den menschlichen Verzehr oder für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet. Die häufigsten Beanstandungsgründe waren erneut Kennzeichnungsmängel und zur Irreführung geeignete Informationen, und das bei immerhin 2.252 Proben (8,7%).

Irreführende Kennzeichnung
Als irreführend beanstandet wurden beispielsweise einige Essige wegen eines nicht korrekt angegebenen Säuregehalts, einer für das Produkt unzutreffenden Bezeichnung, wie etwa Traubenessig ohne die entsprechende Produktcharakteristik oder wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten wie „ohne Süßstoffe“.
Würsten und Pökelfleisch aus Geflügelfleisch wurden in Speisekarten von Gastronomiebetrieben unter der unzutreffenden Bezeichnung „Schinken“ angeführt. In zwei Fällen war das angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum zu lange bemessen. Die Beanstandungen bei Pflanzlichen Ölen betrafen Werbung mit Selbstverständlichkeiten bei Kürbiskernölen durch Angaben wie „rein“, „echt“, „Erstpressung“ und falsche Angaben über die Kategorie bei Olivenölen.
Der höchste Anteil an gesundheitsschädlichen Proben fand sich bei den Spielzeugen, gefolgt von Meeresfischen frisch oder tiefgekühlt, Speiseeis aus industrieller Erzeugung, Wildbreterzeugnissen und rohen Eiern. Eine Probe wurde wegen ihres Pestizidgehalts als gesundheitsschädlich eingestuft, dabei handelte es sich um einen Salat.

- Werbung -
Vorheriger ArtikelDer Boden und unsere Seele
Nächster ArtikelHeuer endlich wieder ein normales Weinjahr