Kärnten als wolfsfreie Zone am Beispiel Schweden anerkennen – so lautet die zentrale Forderung einer in der jüngsten LK-Vollversammlung einstimmig verabschiedeten Resolution. Diese wurde nun von einer Delegation, bestehend aus 21 Kammerrätinnen und Kammerräten aller in der Vollversammlung vertretenen Fraktionen, in Brüssel unter anderem an Humberto Delgado Rosa, Direktor für den Bereich Biologische Vielfalt bei der EU-Kommission, sowie Herbert Dorfmann, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im EU-Parlament, übergeben. „In Schweden werden weite Teile des Landes mittels Bejagung von Wölfen freigehalten. Die EU-Kommission akzeptiert den Ansatz dieser wolfsfreien Zonen, da der Erhalt der traditionellen Rentierhaltung höherrangig angesehen wird als der strenge Artenschutz gemäß der FFH-Richtlinie. Was in Schweden möglich ist, muss auch in Kärnten möglich sein“, erneuerte LK-Präsident Siegfried Huber die gemeinsame Forderung der LK Kärnten. Die traditionelle Alm- und Weidewirtschaft sei dem Wesen nach durchaus mit der traditionellen Rentierhaltung in Schweden vergleichbar. Entsprechend dem in den europäischen Grundsatzverträgen festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz müsse daher eine Ausweisung von wolfsfreien Zonen auch im Alpenraum möglich und so ein umfassender und unbürokratischer Abschuss von Wölfen rechtlich erlaubt sein.
Schutzstatus des Wolfs herabsetzen
Gegenüber den Vertretern der EU wurde auch mit Nachdruck auf die bestehende Alpenkonvention, die den Alpenraum und die darin praktizierte Alm- und Weidewirtschaft besonders schützt, hingewiesen. In dem Staatsvertrag zwischen acht Alpenländern und der EU bekennen sich die Vertragspartner dazu, die Lebensgrundlagen der Bevölkerung zu schützen und eine Balance zwischen ökonomischer, ökologischer und sozialer Entwicklung zu sichern.
Die derzeitig gültige FFH-Richtlinie, die den Wolf als bedrohte Art sieht, steht nach Meinung der LK Kärnten jedoch in direktem Widerspruch zu den Zielen der Alpenkonvention und müsse daher geändert werden: „Die FFH-Richtlinie sieht einen strengen Schutz von Wölfen vor, obwohl diese nicht auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tierarten stehen und ihre Population sogar jährlich wächst.
Damit steht die FFH-Richtlinie in direktem Widerspruch zur übergeordneten Alpenkonvention. Wenn die EU ihre eigenen Gesetze ernst nimmt, dann muss sie die FFH-Richtlinie ändern, den Schutzstatus der Wölfe herabsetzen und wolfsfreie Zonen im Alpenraum ermöglichen.“
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