Ende März verabschiedete das Kabinett in Rom einen Gesetzentwurf, wonach die Herstellung sowie der Vertrieb von Lebensmitteln und Tierfutter, die im Labor aus Zellkultur hergestellt worden sind, in Italien künftig untersagt sind. Verstöße sollen mit Geldstrafen von 10.000 bis 60.000 Euro sowie 10 Prozent des Umsatzes und Beschlagnahme der Waren geahndet werden. Initiator ist Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida, der mit dem Verbot die Gesundheit der Bürger schützen und die nationale Agrar- und Lebensmittelbranche freispielen möchte. Der Minister wies darauf hin, dass die Maßnahme auf Ansuchen der Agrarverbände und der Landwirte sowie der Regionen und der Gemeinderäte beruhe.
Bauern “gerettet”
Entsprechenden Zuspruch erhielt der Gesetzesentwurf. Coldiretti, der mitgliedsstärkste Landwirtschaftsverband betonte, dass das geplante Verbot auch von enormer wirtschaftlicher Bedeutung sei. Man werde „gerettet“, heißt es aus Rom. Auch der Kleinbauernverband CIA äußerte sich. Speziell In-Vitro-Fleisch gefährde die Agrarwirtschaft in ihrer jetzigen Form und damit auch die Biodiversität. Kritik hagelte es hingegen von der liberalen Partei Piu Europa. Anstatt eine neue Entwicklungsmöglichkeit zu befürworten, die Unternehmen und mehr Arbeitsplätze bringen könnte, beeile sich die Regierung, sie zu verbieten, und gibt Gesundheitsrisiken vor, die nie bewiesen worden seien, so der Tenor in dieser Oppositionspartei. „Letztlich obliegt die Einschätzung der Gesundheitsrisiken ohnehin der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)“, gaben die Kritiker zu bedenken.
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- Fleisch im Labor: TILIALUCIDA - STOCK.ADOBE.COM