Vor zwei Jahren hat die Kärntner Landesregierung erstmals eine Biber-Verordnung erlassen. Steigende Konfliktsituationen aufgrund der dicht besiedelten Biber-Reviere machten es erforderlich, im Einzelfall eingreifen zu können.
„Der dafür entwickelte Stufenplan hat sich bewährt und soll daher auch fortgeführt werden“, teilt jetzt Jagdreferent Martin Gruber mit. Am 13. März wurde die entsprechende Verordnung für weitere zwei Jahre neu erlassen.
Unverändertes Grundprinzip
Das Grundprinzip bleibt unverändert: Zuerst sind Präventionsmaßnahmen zu setzen, im zweiten Schritt sind Eingriffe in den Lebensraum erlaubt, etwa die Entfernung von Dämmen. Erst im dritten Schritt wird durch Fang oder Entnahme in die Population eingegriffen. „Das Ziel war und bleibt es, unbürokratischer und rascher handeln zu können, als es bei Einzelbescheiden möglich ist“, sagt Gruber. Die Entnahme von Bibern ist nur von 1. September bis 31. März erlaubt, die Entnahmehöchstzahl beträgt 66 Tiere pro Jahr. Die Verordnung gilt in ganz Kärnten, ausgenommen sind Europaschutzgebiete, Naturschutzgebiete, National- und Biosphärenparks.
Ebenfalls mittels Verordnung wurden Jagdzeiten und -kontingente für Auer- und Birkhahn festgelegt. Die Bejagung darf jeweils nur zwischen 10. und 31. Mai erfolgen. Beim Auerhahn wurde ein Kontingent von 116 Tieren pro Jahr, beim Birkhahn ein Kontingent von 249 Tieren freigegeben. Zudem muss die Kärntner Jägerschaft weiterhin ein Monitoring über die Bestandsentwicklung durchführen.
„Eine nachhaltige Jagd sorgt nachweislich für gesunde Tierbestände. Diesem Grundsatz folgen wir weiterhin“, betont Gruber.
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- Biber: Steve Raubenstine - Pixabay