Das Grundkonzept der Verordnung bleibt gleich, die Vergrämung wird nun noch breiter möglich. „Wir wollen der Bevölkerung die Möglichkeit geben, noch rascher zu reagieren und deshalb diese Änderung“, sagte Gruber. Sichtungen und Vergrämungen sind nun einheitlich über die Website der Kärntner Jägerschaft zu melden. Außerdem kommt es zu Anpassungen bei den Risszahlen, die für die Einstufung als Schadwolf notwendig sind. 

Sie wird ab sofort auf jede Tierart einzeln abgestellt und es wird die jeweils durchschnittliche Herdengröße herangezogen. Auch die Zahl der insgesamt gerissenen Nutztiere, ab der ein Wolf als Schadwolf gilt und damit zum Abschuss freigegeben werden kann, wird gesenkt. In Ausnahmefällen gilt ein Wolf nun auch dann als Risikowolf, wenn er erstmalig Nutztiere tötet, die sachgerecht geschützt waren. „Mit diesen Nachschärfungen wird der rechtliche Spielraum, den wir haben, maximal ausgenutzt. Mehr ist auf Kärntner Ebene nicht machbar. Alles Weitere muss jetzt auf EU-Ebene passieren“, erklärte der Agrarlandesrat. 

„Es muss uns gelingen, mehr Wölfe als
bisher zu erlegen.“

Siegfried Huber, Bauernbundobmann

Neue Bewertung auf EU-Ebene

Von dort gebe es einen Hoffnungsschimmer, denn EU-Kommissionspräsidentin Ursula Von der Leyen habe angekündigt, dass die Wolfssituation in der EU neu bewertet werden soll. „Vielleicht führt das dann zu einem Umdenken in Brüssel. Das wäre dringend notwendig“, so Gruber. 

„Es muss uns gelingen, mehr Wölfe als bisher zu erlegen. Die Änderungen in der Wolfsverordnung gehen absolut in die richtige Richtung. Langfristig führt an der Senkung des Schutzstatus und der Ausweisung von Weideschutzgebieten aber kein Weg vorbei“, hob auch LK-Präsident und Bauernbundobmann Siegfried Huber hervor.

- Bildquellen -

  • : agrarfoto.com
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AUTORRed. SN
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