Die Marathonverhandlungen zur gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) in der Vorwoche brachten einige Neuerungen mit sich. Eine davon betrifft die europäischen Industriehanf-Produzenten. Das Europäische Parlament hat nämlich den zulässigen THC-Gehalt – THC ist jener Stoff, der angibt, wie “berauschend” eine Hanfpflanze wirken kann – für Industriehanf “auf dem Feld” von 0,2 auf 0,3 Prozent angehoben.
Das freut vor allem die Branchenvertreter der EIHA (European Industrial Hemp Association). EIHA Präsident Daniel Kruse betont: “Endlich hat die EU die Chance auf wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen in Konkurrenz zum globalen industriellen Hanfsektor.” Im Internationalen Vergleich sei dieser Wert nämlich nach wie vor sehr gering, so Kruse.
Bessere Qualitätskontrolle
Darüber hinaus stimmte das Europäische Parlament auch dafür, Produkte aus Industriehanf in die Liste für landwirtschaftliche Vermarktungsnormen und Etikettierungsvorschriften aufzunehmen. Damit unterliegen Hanfprodukte zukünftig Anforderungen zur Gewährleistung der Verzehrbarkeit, Klassifizierung und Kennzeichnung – entscheidend für Qualitätskontrolle und Verbrauchersicherheit. Auch diese Entscheidung wird nach Ansicht der EIHA den europäischen Markt für Hanflebensmittel und eine Vielzahl weiterer Industriehanfprodukte nach vorn bringen.
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