Immer mehr Wildtiere im Gehege

Nirgendwo in Österreich gibt es so viele Farmwildbetriebe wie in der Steiermark. Sorgen bereiten den Wildtierhaltern neue Bestimmungen im Jagdgesetz und der Wolf.

In den 1980er-Jahren entwickelte sich das Farmwild in Österreich zu einer immer interessanter werdenden Betriebssparte. Heute gibt es bundesweit schon über 2300 Wildtierhalter. Die meisten sind in der Steiermark daheim, gefolgt von Oberösterreich und Niederösterreich. Wie Landesobmann Franz Münzer in der Mitgliederversammlung des Verbandes landwirtschaftlicher Wildtierhalter in der Fachschule Grabnerhof berichtete, zähle man in der Steiermark aktuell 687 Betriebe mit über 14.500 Farmwildtieren. Aufgeteilt auf die Tierarten stellt das Damwild mit 45 Prozent den größten Anteil. Dahinter folgen das Rotwild mit 35 Prozent und Sikawild mit 14 Prozent. Der Rest sind Davidshirsche und das Muffelwild.

Auffallend ist, dass die Wildtierhalter immer mehr werden. Das trifft auf ganz Österreich zu. Laut Münzer, der im Jahr 1987 mit der Farmwildhaltung begonnen hat, erfreut sich speziell das Damwild großer Beliebtheit. „Vor allem kleine Betriebe greifen darauf zurück, weil es sehr unkompliziert und leicht zu halten ist“, begründet der Weststeirer.

Auch Bernhard und Valentina Höller aus Strallegg zählen zu den Wildtierhaltern. „Vor zehn Jahren haben meine Eltern mit der Mutterkuhhaltung aufgehört und auf Rotwild umgestellt. Wir haben eine kleine, steile Landwirtschaft. Das Gehege ist 3,5 Hektar groß und wir sind mit dem Rotwild bis dato immer gut gefahren“, erzählt der junge Landwirt. Das Fleisch wird ausnahmslos direkt vermarktet.

Jagdgesetznovelle

Sorgen bereiten den Wildtierhaltern neue Bestimmungen im Jagdgesetz. So ist das Damwild wieder in die abschussplanpflichtigen Wildarten aufgenommen worden. Dazu Geschäftsführer Rudolf Grabner: „Wenn das Damwild aus dem Gehege entweicht, wird es kompliziert. Ist das Damwild nicht im Abschussplan, kann es nicht entnommen werden.“

Noch komplizierter wird es, wenn das ausgebüxte Farmwild einen Schaden verursacht. Der Jagdausübungsberechtigte muss dem betroffenen Landwirt den Schaden ersetzen und kann das Geld dann vom Gehegebetreiber zurückfordern. „Aber der Jagdberechtigte darf das Tier erst nach Ablauf einer 42-tägigen Frist fangen oder erledigen. Bis dahin gehört es dem Eigentümer“, informierte Grabner und fragte: „Wann beginnt die 42-Tage-Frist? Bei diesem Punkt werden wir noch große Schwierigkeiten haben!“ Dazu kommt, dass viele Gehege in der Steiermark schon 30 Jahre oder älter sind. „Sie sind immer öfters schadhaft. Daher wird es wohl vermehrt zu Ausbrüchen kommen“, so Grabner.

Angst macht sich bei den Wildtierhaltern angesichts des vermehrten Auftretens des Wolfes breit. „Für den Wolf ist das Gehege ein gedeckter Tisch“, betonte Grabner und riet den Bauern, jede Wolf-Sichtung sofort zu melden: „Erst dann kann die Behörde tätig werden.“

Farmwild im Unterricht

In der Fachschule Grabnerhof in Admont gibt es nicht nur Rinder, sondern auch Ziegen, Schafe, Pferde, Schweine, Bienen und Farmwild. „Wir haben vor fünf Jahren mit der Einzäunung einer 5,4 Hektar großen Weide für unser Sikawild begonnen und zählen heute durchschnittlich 30 bis 40 Tiere“, berichtete Fachlehrer Helmut Gaar. „Für den Unterricht stellen sie eine wertvolle Bereicherung darf. Die Schüler haben damit eine große Freude.“ Und was Gaar besonders freut: „Drei Schüler haben bereits auf ihren Heimbetrieben ein Sikawild-Gatter errichtet.“

- Bildquellen -

  • Wildtierhaltung: Agrarfoto.com
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AUTORKarl Brodschneider
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