Hagelversicherung: Photovoltaik – Ja! Aber nur auf „toter Substanz“

70 Prozent der Befragten sind gegen die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Agrarflächen.

Ein klares „Ja“ zur Stromerzeugung mittels Solarzellen (Photovoltaik) hat eine von der Österreichischen Hagelversicherung in Auftrag gegebene Studie des Market-Instituts ergeben. Allerdings unter der Einschränkung, dass die PV-Module auf Dachflächen oder anderer „toter Substanz“ wie beispielsweise Parkplatzüberdachungen montiert werden. Ein klares „Nein“ gab es demgegenüber zur Nutzung von Agrarflächen zur Gewinnung von Strom aus Sonneneinstrahlung.

90-prozentige Zustimmung zu Sonnenenergie

In Summe wurden im Rahmen der Studie 800 Staatsbürger zu ihrer Einstellung zur Photovoltaik im Allgemeinen sowie zu bevorzugten Aufstellplätzen befragt. Demnach befürworteten neun von zehn Auskunftspersonen eine vermehrte Nutzung umweltfreundlicher Sonnenenergie in Form von Photovoltaikanlagen. Jedoch erachten fast sieben von zehn Befragten eine PV-Errichtung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, die zur Nahrungsmittelproduktion verwendet werden, als wenig bis nicht sinnvoll. Sehr wohl sollen für diese Art der Energiegewinnung aber Dachflächen bzw. Überdachungen von Parkplätzen bei Supermärkten, Gewerbeparks etc. verwendet werden – dafür sprachen sich 94 Prozent der Befragten aus. Eine Zustimmung von 79 Prozent gab es weiters für PV-Anlagen entlang von Autobahnen und Bahntrassen.
Als wesentliche Vorteile einer PV-Errichtung auf bestehender Infrastruktur gelten die Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Lebensmittelproduktion und die Erhaltung des Ökosystem, so Prof. Dr. Werner Beutelmeyer vom Market-Institut.

Weinberger: „Agrarflächen nicht verbauen“

Dr. Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Hagelversicherung, sieht im klaren „Nein“ zur Verbauung agrarisch genutzter Flächen mit PV-Anlagen einen deutlichen Auftrag: „Die Landwirtschaft ist essentieller Bestandteil in der Energiewende. Die Landwirtschaft ist aber auch essentiell in der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln. Deshalb sollten PV-Anlagen – wie im Regierungsprogramm festgeschrieben – beispielsweise beim Neubau und der Sanierung von Lärmschutzwänden vorgesehen werden, oder als Überdachung von beispielsweise Supermärkten. So sieht es auch ein Großteil der Österreicherinnen und Österreicher.“

- Bildquellen -

  • ÖHV Infografik W: Österreichische Hagelversicherung
- Werbung -
AUTORH.M.
Vorheriger ArtikelAgritechnica auf 2022 verschoben
Nächster ArtikelRindermarkt KW 13/2021: Gastro-Stillstand bleibt eine Herausforderung