Härtefallfonds wird bis März 2021 verlängert

In einer virtuellen Sitzung beschlossen die Minister am Mittwoch, 7. Oktober, dass der Härtefallfonds für kleine Unternehmen, freie Dienstnehmer und Bauern bis März nächsten Jahres verlängert wird.

Um die Land- und Forstwirte bestmöglich zu unterstützen, wird laut Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger die Richtlinie zum Covid-19-Härtefallfonds überarbeitet. Das gab Köstinger nach der virtuellen Ministerratssitzung bekannt. Wer wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist, kann Hilfe aus dem Fonds erhalten. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei zwölf mal 2.500 Euro (= 30.000 Euro insgesamt), wie Finanzminister Gernot Blümel erklärte. Der Fonds ist mit zwei Milliarden Euro dotiert – ausbezahlt wurden laut Regierung aber erst 600 Mio. Euro.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Förderabwicklung:  

Welche zusätzlichen Maßnahmen werden geschaffen?

  • Ausweitung der Unterstützungsmaßnahmen von sechs auf zwölf Monate
  • Unterstützungen können für insgesamt zwölf Monate beantragt werden.
  • Der Betrachtungszeitraum wird von sechs Monaten auf zwölf Monate erweitert.
  • Ansuchen können nunmehr für die Betrachtungszeiträume von 16. März 2020 bis 15. März 2021 monatsweise gestellt werden.

Bei coronabedingtem Umsatzeinbruch können Bewirtschafter somit zukünftig bis zu 30.000 Euro insgesamt erhalten (darin enthalten bis zu 6.000 Euro Comeback-Bonus); die Mindestauszahlung beträgt weiterhin pro Monat (inklusive Aufstockung bei Minimalbeträgen und Comeback-Bonus) 1.000 Euro.

Welche Kriterien müssen vorliegen um eine Förderung zu erhalten?

  • Wenn ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% zu einem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres oder
  • eine Kostenerhöhung von mindestens 50% zu einem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften vorliegt.
  • Als Jungunternehmerin/Jungunternehmer, wenn in den Betriebszweigen ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 % vorliegt.

Wie funktioniert die Abwicklung?

  • Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt den Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft ab.
  • Der Antrag für die Förderung kann über die Agrarmarkt Austria (AMA) auf www.eama.at gestellt werden. 
    (E.Z.)

- Bildquellen -

  • Schweine Fuettern 7 ID26784 Size650px: Agrarfoto.com
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