In 30 Besprechungen in Expertengruppen, mehr als 40 Analysen mit verschiedenen Interessengruppen sowie einem großen, öffentlichen Fachdialog wurde die breit diskutierte Unterstützung der Bioproduktion im Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023 fertig ausgearbeitet. So sieht
sie aus:
Inhaltlich ist auch die künftige Förderkulisse auf den bisherigen Maßnahmen aufgebaut. Die geplanten Green-Deal-Zielvorgaben der EU erfordern aber da wie dort eine „Nachschärfung“ betreffend Steigerung der Biodiversität, Gewässerschutz, Erosion), Bodenschutz, Luftreinhaltung, Klima sowie erhöhte Tierwohlanforderungen. Durch den modularen Aufbau des Programms sollen die höheren Umweltleistungen flexibel und betriebsindividuell unterstützt werden. Kernelemente dabei sind etwa die Anhebung biodiversitätsrelevanter Flächen, ein attraktiverer Naturschutz (mit ergebnisorientiertem Ansatz), auch der Ausbau des Tierwohls und ein erhöhter Beitrag zum Klimaschutz. Dazu kommen damit verknüpfte, projektorientierte Ansätze.
In der GAP ab 2023 sind zumindest 25 Prozent der Direktzahlungen für konkrete Umweltmaßnahmen bereitzustellen, die sogenannten „Eco-Schemes“. Der Prozentsatz kann verringert werden, wenn höhere Zahlungen im Bereich Agrarumwelt über die Zweite Säule erbracht werden. Für Österreich ist dies möglich und soll auch angewendet werden, konkret rund 100 Mio. Euro oder rund 15 Prozent als Öko-Regelungen im Rahmen des ÖPUL. Die bewährten Maßnahmen „Begrünung – Zwischenfrucht“, „Begrünung – System Immergrün“, „Tierwohl – Weide“ wie auch „Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen“ werden als Öko-Regelungen angeboten.
Alle Details zu den Maßnahmen wurden vom Landwirtschaftsministerium (BMLRT) im Mai veröffentlicht, hernach Stellungnahmen zu den Entwürfen entsprechend eingearbeitet. Nach Uneinigkeit über die Integration der Biolandwirtschaft in das Modulsystem wurde letztlich eine eigene Bio-Maßnahme umgesetzt. Auf weitere Einstiegsschwellen (wie etwa mindestens 15 % Biodiversitätsflächen/Feldfutter) wurde verzichtet, alle in der umweltgerechten und biodiversitätsfördernden Bewirtschaftung (UBB) möglichen Zuschläge auch für Bio-Betriebe jedoch ermöglicht.
Prämienkalkulation
Auch die Öko-Regelungen werden entsprechend auf Basis von Mehrkosten/Mindererlösen kalkuliert.
• Die UBB-Basisprämie kann aufgrund der neuen Anforderungen (wie 7 % DIV) erhöht werden; zusätztlich gibt es Möglichkeiten, im Zuge der Maßnahme weitere Module zu belegen (wie mehr als 7 % Biodiversitäts-
flächen, Wildkräuter-/Brutflächen);
• Die Bio-Prämie berücksichtigt zusätzliche Arbeitszeit für Bio-Anforderungen und erzielbare Mehrpreise (im Vergleich zu den konventionellen Preisen im Referenzzeitraum). Auch die neuen Auflagen der nun integrierten UBB-Maßnahme sind prämienrelevant, in der Bio-Maßnahme gibt es ebenso die Möglichkeit für die Leistungsabgeltung weiterer, optionaler Module;
• Begrünungsmaßnahmen erhalten vergleichbare Prämien wie bisher (inkl. neue Variante 2) und reduzierte Prämie bei Variante 3;
• Bodennahe Gülleausbringung je nach Technik (neu: Gülleseparierung);
• Erhöhte Prämie bei schwer erreichbaren Almen; Tierwohl-Behirtung mit höherem Sockel für erste 20 RGVE (auch bei Kühen);
• Vorbeugender Grundwasserschutz, Bio-Betriebe erhalten die halbe Prämie.
• Naturschutzprämien im Grünland werden generell erhöht;
• Tierwohl-Weideprämie wird leicht reduziert (Möglichkeit für Zuschlag bei mehr als 150 Tagen und Abschlag bei gleichzeitiger Alpung 50 %).
Finanzschätzung
Grundsätzlich sei von einer weiteren kontinuierlich hohen Zahl an Teilnehmerbetrieben am ÖPUL auszugehen, ist man im BMLRT überzeugt, wenn auch mit gewissen Verschiebungen durch Maßnahmenänderungen. Gerechnet (und daher von den Fachleuten in den Prognosen veranschlagt) wird mit einer Steigerung der geförderten Bio-Flächen (ohne Almen) um rund 60.000 Hektar.
Die wichtigsten Änderungen mit finanzieller Auswirkung sind:
• die Erhöhung der UBB-Prämie und Zusatzoptionen,
• die weitere Zunahme bei Bio (insbesondere Acker und Zusatzoptionen),
• eine höhere Prämie und Flächenausweitung Naturschutz (plus Ergebnisorientierung),
• die Ausweitung des flächendeckenden Angebots Humus samt Erosionsschutz Grünland,
• der Ausbau von bodennaher Gülleausbringung und Gülleseparierung,
der Weide-Zuschlag über 150 Tage (insbesondere Bio-Betriebe),
• zusätzliche Kategorien plus Optionen Stallhaltung für Rinder und Schweine.
Für die Umsetzung von alldem wird von einem Prämienvolumen im künftigen ÖPUL von knapp 570 Mio. Euro pro Jahr ausgegangen (davon 100 Mio. Euro/Jahr Öko-Regelungen).
So profitieren Bio-Betriebe
Klares Ziel des Vorschlags ist es, sowohl im konventionellen Bereich als auch im Biobereich durch die stärkere Differenzierung der Auflagen und Prämien eine leistungsgerechtere Abgeltung zu erreichen. Dies trifft speziell für den Ackerbau zu, wo sich auch innerhalb der biologisch wirtschaftenden Betriebe große Unterschiede (speziell bei Fruchtfolge, Begrünung und externen Düngemitteln) zeigen. Wer mehr Umweltleistungen erbringt, soll auch mehr Prämie erhalten, das ist fair und angemessen.
Zum besseren Verständnis hier die Situation betreffend neuen Vorschlag getrennt nach Acker-, Grünland- und Spezialkulturen: Bei den Spezialkulturen Wein, Obst, Hopfen bleiben die Prämiensätze wie bisher. Neu ist der optionale Zuschlag „Einsatz von Organismen oder Pheromonen“, der besonders Biobetrieben zugutekommen wird. Also keine Verschlechterung, so das BMLRT.
Bei Grünland wird die Prämie pro Hektar zwar leicht reduziert, mit zusätzlichen Optionen oder für Biobetriebe relevanten Änderungen wie:
• Weide über 150 Tage/Jahr im Jahr,
• gesonderte Abgeltung zusätzlicher Biodiversitätsflächen,
• eigene Grünlandmaßnahme (nicht nur wie bisher für OÖ Salzburg),
• Option „Artenreiches Grünland“ für Flächen unter 18 % Hangneigung,
• deutlich höhere Abgeltung für den Erhalt von Streuobstbäumen,
• deutlich höhere Prämie für Mutterkuhbetriebe bei „Silageverzicht“,
• neue Förderung von Mastkalbinnen bei Tierwohl Stallhaltung.
Für die meisten Biobetriebe im Bereich Grünland werde sich daher bei vergleichbarem bis etwas erhöhtem Leistungsumfang eine merkbar erhöhte Abgeltung pro Hektar ergeben, betont man im BMLRT.
Im Ackerland gibt es sowohl bei den verpflichtenden Vorgaben als auch im Bereich des ÖPUL die größten Änderungen. So müssen alle Ackerbauern ab 2023 zumindest 4 % Stilllegungen anlegen. Das hat auch einen Einfluss auf die Gestaltung der Bioprämie.
Auf Wunsch von Bio Austria wurde der Referenzzeitraum für die Berechnung der Bio-Prämie adaptiert. Allerdings konnten vom genannten Interessenverband „keine weiteren, fachlich vertretbaren Argumente für eine erhöhte Prämie dargelegt werden“, so das BMLRT. Die nun neu berechnete Bio-Prämie begründet sich somit speziell auch aus den zusätzlichen UBB-Auflagen, die künftig von Biobetrieben einzuhalten sind, „sowie aus der Mehrarbeit auf der Fläche“. Würde man hier der Argumentationslinie von Bio Austria folgen, wäre die Bioprämie noch deutlich niedriger, argumentiert das Ministerium.
Biobetriebe mit höherer Umweltleistung können ihre Prämie mittels freiwilliger Optionen deutlich erhöhen:
• Durch gesonderte Abgeltung zusätzlicher Biodiversitätsflächen (> 7%);
• durch neue „Lichtäcker“ im Getreide (doppelter Reihenabstand und eingeschränkte Bewirtschaftung);
• durch Erweiterung der Liste der Blühpflanzen (wie Buchweizen oder Lavendel) und Erhöhung der Prämie;
• durch gezielte Anbaudiversifizierung (für Luzerne, Ackerbohne oder Wicken/Getreidegemenge).
Fazit: Für Biobetriebe im Ackerland wird sich die Basisprämie leicht reduzieren. Sie haben aber die Möglichkeit, durch die Weiterführung bisher nicht abgegoltener Bewirtschaftungspraktiken oder die Anpassung ihrer Wirtschaftsweise auch deutlich höhere Prämien pro Hektar als bisher zu erhalten. Und sowohl Biobetriebe als auch Bio Austria proftieren noch von anderen Maßnahmen, darunter von der rein national finanziertenp Bioverbändeförderung. Mit dem vorliegenden Konzept wird im BMLRT jedenfalls davon ausgegangen, dass sich die Anteile für biologisch wirtschaftende Betriebe weiter erhöhen werden.