„GAP-Mini-Reform“ beschlossen

Die EU-Mitgliedstaaten haben am Montag für die im März präsentierten Änderungspläne der EU-Kommission an der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gestimmt. Damit hat der Rat endgültig grünes Licht für die Anpassungen gegeben. Ende April hatte bereits das EU-Parlament als Co-Gesetzgeber den Plänen zugestimmt. Das Gesetz soll dem Vernehmen nach bereits Ende Mai im Amtsblatt veröffentlicht werden und am Tag danach in Kraft treten, berichtet Agra-Europe. 

Damit können die Landwirte bereits einige der neuen Spielräume bei den Konditionalitätsvorgaben noch heuer ausschöpfen. Kleinere Betriebe mit maximal zehn Hektar Fläche werden aus dem GAP-Korsett befreit. Diese sind künftig von Kontrollen im Zusammenhang mit der Landnutzung ausgenommen. Damit soll der Verwaltungsaufwand verringert werden, der für kleine Betriebe höher ist als für größere, heißt es in der Änderungsverordnung für die GAP-Strategiepläne.

Mehr Brachen über Öko-Regelung

Auch für Betriebe mit mehr als zehn Hektar wurden deutliche Abstriche bei den Konditionalitätsvorgaben in der GAP beschlossen. So wird der Standard GLÖZ 8 für eine verpflichtende Stilllegung weitgehend gestrichen. Beibehalten wird wie schon unter den Cross-Compliance-Regelungen der Schutz bestehender Landschaftsmerkmale. Stattdessen müssen die Mitgliedstaaten nun Öko-Regelungen einführen, um den Bauern einen Anreiz zur Stilllegung zu bieten. Zudem dürfen sie diesen Ausnahmen beim Schutz vor Erosion (GLÖZ 5), bei der Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) und bei der Fruchtfolge (GLÖZ 7) zugestehen, wenn Anforderungen ihren Zielen zuwiderlaufen. 

Mehr Flexibilität bei Grünland

Bei GLÖZ 9 zu umweltsensiblem Dauergrünland wird das bestehende Umbruchverbot gelockert. Das Pflügen zur Wiederherstellung von Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten darf erlaubt werden, wenn die Flächen durch Raubtiere oder invasive Arten geschädigt worden sind. Die Anpassungen der GLÖZ-Standards können für den gesamten Förderzeitraum in den nationalen GAP-Strategieplänen festgelegt werden. Endgültig entscheiden darüber die Mitgliedstaaten. 

Mehr Spielraum für Strategiepläne 

Wo extrem ungünstige Witterungsbedingungen die Landwirte daran hindern, die GLÖZ-Anforderungen zu erfüllen, sind mehr Härtefallregelungen erlaubt. Damit die EU-Länder ihre GAP-Strategiepläne häufiger an veränderte Bedingungen anpassen können, wird die Zahl der jährlich zulässigen Änderungen mit der GAP-Mini-Reform verdoppelt.

- Bildquellen -

  • Europa: Pixabay/Padrinan
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AUTORRed. BW
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