Für Erntehelfer wurde Korridorlösung gefunden

Saisonarbeitskräften für die Land- und Forstwirtschaft wird es erlaubt, nach Österreich per Bahn oder Bus einzureisen FOTO: Elmar Gubisch – stock.adobe.com

Egal ob im Obst- und Gemüsebau, auf Spargel- oder demnächst auf Erdbeerfeldern – auf vielen Betrieben fehlen trotz zahlreicher Bemühungen Arbeitskräfte. Die Situation verschärft sich zusehends, weil die anstehenden Arbeiten, auch im Wald, bei Weitem nicht allein mit Helfern aus dem Inland bewerkstelligt werden können. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger erklärte gegenüber der BauernZeitung: „Mit unserer Online-Vermittlungsplattform oder den Erleichterungen bei der Vergabe von Visa haben wir schnell gehandelt. Jetzt folgt der nächste Schritt, um speziell Schlüsselarbeitskräfte über Korridore nach Österreich bringen zu können.“

Die Landwirtschaft zählt zum versorgungskritischen Bereich in der aktuellen Corona-Krise. In einigen Sparten können derzeit die anfallenden Arbeiten auf vielen Betrieben und Feldern nicht zur Gänze mit Arbeitskräften aus dem Inland bewerkstelligt werden insbesondere dort, wo es um erfahrene Schlüsselarbeitskräfte wie „Partieführer“ geht oder um Personen, die andere Erntehelfer anlernen. Aufgrund der Einschränkung des Personenverkehrs können solche land- und forstwirtschaftlichen Saisonarbeitskräfte nach wie vor nicht aus dem Ausland nach Österreich einreisen. Bisher war die Einreise für land- und forstwirtschaftliche Arbeitskräfte aus Nicht-Nachbarstaaten, allen voran Rumänien, Polen oder Bulgarien, sowie Drittstaaten, ohne ärztlichem Attest, sprich einem negativen Covid-Test, auf dem Landweg nicht möglich.

Ein derartiges Attest können die Saisonarbeitskräfte in ihren Heimatländern in den allermeisten Fällen nicht bekommen. Daher war die Einreise via Bahn oder Straßen bisher faktisch ausgeschlossen.

Das Landwirtschaftsministerium hat nun, gemeinsam mit anderen beteiligten Ministerien, insbesondere dem Gesundheits- und Sozialministerium, unter Einhaltung strenger gesundheits- bzw. sanitätspolizeilichen Auflagen folgende Lösungen erreicht:

Saisonarbeitskräften für die Land- und Forstwirtschaft wird es erlaubt, nach Österreich per Bahn oder Bus einzureisen, sofern deren Anreise ohne Halt vom Ausgangsbahnhof zum inländischen Endbahnhof oder ohne Halt vom Ausgangspunkt zum Endziel der Busreise gewährleistet ist. Nach der Einreise ist Österreich sind diese Personen verpflichtet, unverzüglich eine 14-tägige Quarantäne anzutreten und dies mit einer eigenhändigen Unterschrift zu bestätigen. Wird währenddessen ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis durchgeführt, kann die 14-tägige Quarantäne beendet werden.

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe besteht zudem weiterhin die Möglichkeit der „Arbeitsquarantäne“ unter Einhaltung strenger Hygienebestimmungen und Auflagen. So können Erntehelfer unmittelbar nach ihrer Ankunft am Betrieb die Arbeit aufnehmen.

Aus den EU-Nachbarstaaten, allen voran aus der Slowakei, aus Ungarn oder Slowenien, können die Agrar-Saisonniers unter den geltenden Bestimmungen weiterhin als Berufs-Pendler einreisen. Ein Nachweis eines negativen Tests auf SARS-CoV-2 ist dafür weiterhin nicht nötig. Auch die Einreise per Flugzeug ist für Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft weiterhin möglich.

Die Erlaubnis der Einreise nach Österreich bestünde neuerdings auch für land- und forstwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte aus der Ukraine. Allerdings lässt die Regierung in Kiew derzeit keine Arbeitskräfte ausreisen.

Primäres Ziel der Österreichischen Bundesregierung ist und bleibt es aber, über die Online-Plattform dielebensmittelhelfer.at die Mehrzahl der benötigten Erntehelfer-Arbeitskräfte zu vermitteln. Aktuell sind in Österreich fast 600.000 Menschen arbeitslos und weit über eine Million in Kurzarbeit. Bisher wurden über die Vermittlungsplattform 2.500 Personen mit einigen Hundert Betrieben vernetzt.

Unbegrenzter Zuverdienst ist neben der Kurzarbeit möglich. Auch die Maximalbeschäftigungsdauer kann für ausländische Saisonarbeitskraft von neun Monaten auf zwölf Monate ausgedehnt werden, mit automatischer Verlängerung der Visa. Alle strengen Sicherheits- und Hygienestandards betreffend die Unterkünfte, die Arbeit im Freiland oder auch in überdachten Bereichen wurden vom Gesundheitsministerium und Landwirtschaftsministerium gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer ausgearbeitet.

Elisabeth Köstinger: „Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung steht weiterhin an erster Stelle. Gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium haben wir daher klare Regelungen zur Einhaltung von Sicherheits- und Hygienestandards ausgearbeitet, um die Einreise von Saisonarbeitskräften unter höchsten Sicherheits- und Hygienestandards möglich zu machen. Wir handeln zeitgerecht, noch bevor die Engpässe bei Arbeitskräften zu groß werden.“

Bernhard WEBER

 

- Werbung -
Vorheriger ArtikelSchmiedtbauers Europablick
Nächster ArtikelCoronavirus: ÖRV begrüßt Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft