Neben der aktuell laufenden Aktion für Anlagen bis 50 kW wird mit 1. April auch die Errichtung von Anlagen unterstützt, die sich durch besonders innovative Ansätze auszeichnen. Darunter fallen zum Beispiel auch bifaciale Anlagen für die Landwirtschaft, gebäudeintegrierte Systeme oder Schallschutzsysteme. Diese „Leuchtturmprojekte“ würden ihre Einsatzgebiete dort finden, wo Standard-Ansätze nicht mehr ausreichen und dementsprechend derzeit noch deutlich teurer sind, heißt es aus dem Ministerium von Leonore Gewessler.
Ziel des nun startenden Programms sei es, die Markteinführung solcher Anlagen anzustoßen und durch den vermehrten Einsatz schlussendlich die Technologien auch günstiger zu machen. Das Klimaschutzministerium hat dafür eine Summe von 10 Millionen Euro bereitgestellt.
Laut den Informationen des Klima- und Energiefonds sollen die eingereichten Projekte (10kW bis 5MW) einen hohen Innovationsgehalt aufweisen und technisch und ökonomisch multiplizierbar sein. Bei entsprechend innovativer Lösung bis zu 150 kWh Nettospeichervolumen können auch Stromspeicher mit gefördert werden. Speziallösungen, die sich weder wirtschaftlich noch anlagentechnisch bei ähnlichen Betriebs- und Gebäudestrukturen durchführen lassen würden, werden nicht gefördert. Die Auswahl der förderwürdigen Projekte trifft eine Fachjury.
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- Agrar Photovoltaik Anlage: Wien Energie/Christian Hofer