Nach langen Verhandlungen hat die EU-Kommission nun ohne Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten die Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat bis Ende 2017 beschlossen und gleichzeitig Beschränkungen bei der Anwendung empfohlen. So sollen die EU-Mitgliedsstaaten bei der nationalen Zulassung von glyphosathaltigen Herbiziden den Einsatz außerhalb der Landwirtschaft möglichst vermeiden, hieß es aus Brüssel.
Keine Änderung bei Zulassungen in Österreich
Die EU-Chemikalienagentur Echa wird eine europaweit harmonisierte Gefahreneinstufung von Glyphosat vornehmen. Für derzeit in Österreich zugelassene glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel bedeutet die zeitlich begrenzte Wiederzulassung, dass die Zulassungen bis zur Entscheidung der Echa über die Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffs unverändert bleiben. Die Verlängerung gilt bis sechs Monate nach Fertigstellung dieser Risikobeurteilung beziehungsweise bis spätestens 31. Dezember 2017, teilte die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages) mit.
AIZ