Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarn wegen der Kündigung von Agrarland-Nutzungsverträgen von Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedstaaten verurteilt. Der EuGH sieht darin einen Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr in der EU. Die langfristigen Nutzungsrechte wurden von einer Reihe von Investoren gewählt, nachdem Ungarn der Verkauf von Boden an Ausländer bereits 1994 verboten hatte. In den Jahren 2014 und 2015 löschten die ungarischen Behörden Nießbrauchsrechte an landwirtschaftlichen Flächen für nicht ungarische Staatsbürger, die zudem kein Verwandtschaftsverhältnis zu den Eigentümern aufweisen konnten. Nachdem die Regierung unter Premierminister Viktor Orban das Nießbrauchsrecht stoppte, klagten Segro – eine ungarische Gesellschaft, deren Gesellschafter in Deutschland wohnen – und der Österreicher Günther Horváth vor einem ungarischen Verwaltungsgericht, das den Fall an den Europäischen Gerichtshof weiterleitete.
Die Richter in Luxemburg gaben den Klägern recht. Nach ihrer Auffassung ist die geforderte familiäre Verbindung zu Eigentümern eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit des Nießbrauchers oder der Herkunft des Kapitals. Auch weitere Argumente der Regierung in Budapest ließ der Gerichtshof nicht gelten. Ungarn wollte mit der Beschränkung von Ausländern der Bodenspekulation vorbeugen und den Verkehr mit Devisen kontrollieren. AIZ
- Bildquellen -
- Feld: agrarfoto.com