In der EU sind die unbemannten Flugobjekte im Vormarsch. In Österreich hat sich die Anzahl der jährlich bewilligten Drohnen binnen fünf Jahren auf 2.680 in 2019 mehr als versechsfacht. In Brüssel hat man mit einer Verordnung reagiert. Was diese für Agrardrohnen bedeutet, weiß Georg Linsberger.
BauernZeitung: Wie viele Drohnen werden hierzulande in der Landwirtschaft eingesetzt und wo sehen Sie vielversprechende Anwendungsbereiche?
Linsberger: Statistische Zahlen dazu gibt es nicht. Drohnensteuernde Landwirte sind eher die Ausnahme. Momentan werden Drohnen primär für Forschungszwecke eingesetzt oder mit Dienstleistungen zur Verfügung gestellt, etwa vom Lagerhaus zur Ausbringung von Nützlingen. Vielversprechende Anwendungsbereiche sind auch Analysen von Pflanzenbeständen. Man gibt der Drohne das Feld vor und diese fliegt es autonom ab. Natürlich braucht man dazu entsprechende Kamera- und Sensorsysteme sowie eine spezielle Software für die Auswertung. Schon bald könnten Drohen auch dazu genutzt werden, um einen Schädlingsbefall zu lokalisieren. Krankheiten oder Schadinsekten können daraufhin mittels GPS-Koordinaten gezielt vom Boden aus bekämpft werden. Das Spritzen und Sprühen von Pestiziden über Luftfahrzeuge ist ja laut EU-Recht generell verboten und nur mit Ausnahmegenehmigungen erlaubt.
Seit heuer gelten die neuen Regeln nach der EU-Verordnung 2019/947 auch in Österreich. Was sind die wesentlichen Eckpunkte?
Sobald die Drohne einen Sensor zur Erfassung persönlicher Daten – etwa eine Kamera – hat, muss man sich nun unabhängig vom Gewicht der Drohne bei der Austro Control als Betreiber registrieren. Das kostet jetzt nur mehr rund 30 Euro. Früher sind um die 300 Euro bei jeder Drohne angefallen. Für die Registrierung braucht man eine Haftpflichtversicherung für Drohnen mit entsprechender Versicherungssumme. Eine Haushaltsversicherung reicht nicht aus, auch wenn Drohnen in der Versicherungspolice erwähnt werden. Und wiegt die Drohne 250 Gramm oder mehr, muss man zusätzlich zumindest einen Online-Kurs samt Prüfung bei der Austro Control ablegen.
Die neue Regelung sieht mehrere Kategorien vor. In welche werden die meisten landwirtschaftlichen Anwendungen fallen?
Grundsätzlich gibt es drei Kategorien: Open, specific und certified. Nahezu alle Anwendungen im landwirtschaftlichen Bereich fallen in die erste Kategorie. In dieser Open-Kategorie gibt es drei Unterkategorien, A1 bis A3. Für die Landwirtschaft bedeutend wird letztere sein.
Welche Anforderungen und Grenzen sind mit diesen Spezifikationen verbunden?
In der offenen Kategorie darf mit Drohnen maximal 120 Meter über Grund geflogen werden. Es muss auch einen ununterbrochen, direkten Sichtkontakt geben, der Betreiber darf zum Beispiel nicht mit einer Videobrille fliegen und das Abfluggewicht muss weniger als 25 Kilogramm betragen. Für Drohnen in der Unterkategorie A3 gibt es weitere Einschränkungen. Diese unbemannten Flugobjekte mit 900 Gramm oder mehr, aber weniger als 25 Kilogramm Abfluggewicht dürfen nur mit mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten benutzt werden und das auch nur dann, wenn sich im Flugareal keine unbeteiligten Personen befinden. In welchem Abstand zu Personen Drohnen tatsächlich betrieben werden dürfen, wird durch die neu eingeführten CE-Klassen (C1, C2, C3, C4, …) definiert. Diese Klassifizierung der Drohnen wird durch den Hersteller vorgenommen. Drohnen mit der CE-Kennzeichnung C3 und C4 dürfen u.a. in A3 eingesetzt werden. Das Mindestalter des Piloten beträgt 16 Jahre.
Wenn ich eine alte Drohne ohne CE-Klasse habe: Wie lange kann ich diese dann nutzen? Muss ich mich ebenfalls registrieren und einen Führerschein machen?
Sofern eine gültige Bewilligung nach altem Drohnenrecht vorliegt, sieht eine Übergangsregelung vor, dass diese Drohnen ohne CE-Klassenkennzeichung bis Ende 2022 eingesetzt werden dürfen. Ob es für den Zeitraum danach eine Regelung geben wird, die den weiteren Einsatz älterer Drohnen ermöglicht, ist noch offen.
Der neue Dohnenführerschein wurde als zu leicht kritisiert. Die Prüfung wird im Falle der Unterklassen A1 und A3 nur von zu Hause online durchgeführt und kann mehrmals wiederholt werden. Haben Sie den Online-Test schon bestanden?
Nein, ich habe vor einigen Jahren einem dreitägigen Kurs absolviert und bei der Austro Control vor Ort eine Prüfung abgelegt. Auch die Prüfung war nicht schwer, jetzt ist sie zudem online. Eine wirkliche Hürde ist sie nicht. Immerhin wird mit dieser Problembewusstsein geschaffen.
Interview: Michael Stockinger
Alles über Drohnen
Die Publikation „Drohnen in der Landwirtschaft“ gibt es gratis zum Download unter https://www.josephinum.at/service/news/forschung/2021/2021-01-20-drohnen-in-der-landwirtschaft.html
Austro Control
Empfehlenswert ist die Drohnen-Webseite der Austro Control (www.dronespace.at). Dort ist auch die App des Drone Competence Centers verfügbar. Sie gibt standortbezogen Auskunft über Drohnen-Flugverbotszonen und soll damit vor unwissentlichen Gesetzesübertretungen schützen.
CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung hilft beim Drohnenkauf. Ob ein Gerät die neuen CE-Richtlinien erfüllt, ist an der Verpackung und an der Drohne feststellbar. Hier muss das neue CE-Klassenkennzeichen mit der entsprechenden Klassennummer angebracht sein.
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- Linsberger: Privat