In der Nacht vom 18. auf den 19. März ist es gelungen, im Gailtal einen weiteren Risikowolf in unmittelbarer Nähe zu einem Siedlungsgebiet zu erlegen. Es ist der dritte Wolfsabschuss auf Basis der Kärntner Wolfsverordnung.
Die Abschussmöglichkeit bestand im betroffenen Gebiet seit 6. März, nachdem bereits mehrere Vergrämungsversuche erfolglos waren. Der nunmehrige Abschuss ist dem Wolfsbeauftragten des Landes ordnungsgemäß gemeldet worden, die Begutachtung hat bereits stattgefunden. Der vorgeschriebene Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung wurde eingehalten. Nach der Entnahme von DNA-Proben wurde der Kadaver dem Jagdausübungsberechtigten, der das Tier erlegt hat, überlassen. Die Abschussmöglichkeit für einen Risikowolf im betroffenen Gebiet, die ursprünglich bis 31. März gegolten hätte, ist damit erloschen, worüber die Jägerschaft umgehend behördlich informiert wurde.
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