Seit dem Mehrfachantrag (MFA) 2023 ist der Einstieg über eAMA zur Mehrfachantragstellung und die Unterschrift auf der dazugehörigen Verpflichtungserklärung nur mehr mit einer Handysignatur beziehungsweise mittels ID Austria möglich. In begründeten Fällen, wenn beispielsweise der Antragsteller kein Handy besitzt, ist eine Ausnahme möglich – die BauernZeitung hat berichtet.
Bezirksbauernkammer schaltet die Handysignatur frei
Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung von Handysignatur und Bürgerkarte. Aktuell befindet sich die ID Austria noch in der Pilotphase, darum wurde die Möglichkeit der raschen und unkomplizierten Freischaltung der Handysignatur bei offiziellen Registrierungsstellen bis 4. Dezember 2023 verlängert.
Um die digitale Unterschrift nutzen zu können, muss sie zuerst freigeschalten werden. Die Online-Freischaltung der Handysignatur für Landwirte ist kostenlos und noch bis 4. Dezember 2023 direkt auf der Bezirksbauernkammer, dem Bezirksreferat beziehungsweise der Außenstelle möglich. Dazu ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen. Wenn bereits eine Handy-Signatur vorhanden ist, empfiehlt es sich diese noch bis 5. Dezember unkompliziert online unter www.handy-signatur.at für weitere fünf Jahre zu verlängern, spätestens dann muss sie in eine ID Austria umgewandelt werden. Die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur kann unter www.handy-signatur.at im Menüpunkt “Mehr” und Unterpunkt “Meine Daten” eingesehen werden.
Ab 5. Dezember 2023 wird die ID Austria, zu welcher die Handysignatur weiterentwickelt wird, nur noch von Registrierungsbehörden wie der Passbehörde oder der Landespolizeidirektion ausgestellt werden. Auch ein vergessenes Passwort für die Handysignatur kann ab diesem Zeitpunkt nur noch von Registrierungsbehörden und nicht mir von Mitarbeitern der Bezirksbauernkammer vorgenommen werden. Die Überprüfung des Handysignatur-Passworts bereits vor dem Termin zur MFA-Abgabe auf der Bezirksbauernkammer wird daher dringend empfohlen.
Die Handy-Signatur oder ID Austria bieten mehrere Vorteile, die zusätzlich zur Unterschriftsfunktion häufig zeitraubende Amtswege und andere Identitätsnachweise ersparen. Es können neben der Unterzeichnung des MFAs jederzeit andere Verträge oder Online-Amtswege, wie FinanzOnline, Versicherungsdatenabfrage oder Pensionskonto im Internet rasch, fälschungssicher und rechtsgültig abgewickelt und digital unterschrieben werden. Ebenso kann mit der Handy-Signatur das Unternehmensserviceportal (USP) www.usp.gv.at mit zahlreichern E-Government-Anwendungen der Verwaltung, darunter die eZustellung (MeinPostkorb) für Bescheide und Mitteilungen der AMA oder dem RinderNET, genutzt werden. Zudem wird zukünftig die Anzahl dieser Anwendungen und Services stetig steigen.
Nähere Informationen zur Verwendung der Handy-Signatur im eAMA finden Sie unter www.ama.at in den Fragen und Antworten in der Rubrik “Fachliche Informationen” unter dem Punkt “eAMA – Das Internetserviceportal”.
Weiterführende Informationen zu
Aktivieren der Handy-Signatur: buergerkarte.at
Häufige Fragen (FAQ) zum eAMA-Login: AMA – AgrarMarkt Austria
Elektronische Vollmacht: AMA – AgrarMarkt Austria
ID Austria: Mein Ich-organisiere-das-von-überall-Ausweis
oder ID Austria (Land NÖ): www.noe.gv.at
Registrierungsbehörden: oesterreich.gv.at
ID Austria Registrierung durch Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur: oesterreich.gv.at
Services: oesterreich.gv.at
Handy-Signatur ohne Wohnsitz in Österreich: AMA
Handy-Signatur Handy-Signatur
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