Kommentar von Bernhard Weber,
Chefredakteur.
Im Juni 2017 hat man sich in Brüssel nach damals jahrelangen, zähen Verhandlungen auf eine neue EU-Verordnung für den Biolandbau geeinigt. Diese sieht ab Mitte 2020 neue Regeln vor, allen voran einheitlichere Standards für Produktion und Importe, zudem schärfere Auflagen im Pflanzenschutz sowie strengere Kontrollen gegen allfälligen Etikettenschwindel mit Bio. Auch Ausnahmen und Sonderregeln sollen abgebaut werden.
Von Letzteren haben bisher auch die etwa 24.000 Biobetriebe in Österreich profitiert. Zwei Drittel davon sind Höfe mit Tierhaltung, meist Rindern. Konkret geht es etwa um bisherige Ausnahmen von der Weideverpflichtung, die ab nächstem Jahr „nicht mehr oder nur mehr sehr eingeschränkt“ in Anspruch genommen werden dürfen. Auch beim Enthornen von Kälbern will die EU-Kommission bald nicht mehr wegschauen, ebenso bei einer fehlenden Bedachung des Auslaufes. Im Pflanzenschutz müssen Biobetriebe künftig noch mehr Vorsorge treffen, um Verunreinigungen zu vermeiden. Andernfalls kann der Bio-Status auf Dauer aberkannt werden.
Die Zeit drängt. Mit dem nächsten Mehrfachantrag Mitte Dezember müssen die Betriebe bis dato aufgeschobene „Anpassungen“ abgeklärt haben, bis hin zur Vorlage eines Weidekonzeptes. Nach wie vor fehlt es hierzulande jedoch an detaillierteren Informationen aus den beiden zuständigen Ministerien für Gesundheit und für Nachhaltigkeit.
Für eine ausführliche Beratung der Biobetriebe auf aktuellem Stand wird es nun knapp, sehr knapp.