Laut der Brüsseler Behörde werden die Landwirte mit den 264 Mrd. Euro an EU-Mitteln „beim Übergang zu einem nachhaltigen und resilienten Agrarsektor“ unterstützt. Durch Kofinanzierung und ergänzende nationale Finanzierung wird der öffentliche Gesamthaushalt für Landwirte und ländliche Gemeinschaften für den Zeitraum 2023 bis 2027 sogar auf 307 Mrd. Euro steigen. Erklärtes Ziel sei es, damit auch die Vitalität und Vielfalt der ländlichen Gebiete zu erhalten. Über die Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) seien 90 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in den EU-27 abgedeckt. Zudem ist mit der Umverteilungsprämie eine höhere Einkommensstützung in 25 EU-Ländern für deren kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe vorgesehen. Angehoben wird außerdem die Förderung des Anbaus von Eiweißpflanzen und Leguminosen.
Für andere, die in den Zuständigkeitsbereich der GAP, aber nicht unter die GAP-Strategiepläne fallen, wie das Programm für die Gebiete in äußerster Randlage, das EU-Schulprogramm oder eigene Absatzförderungsprogramme, werden zusätzlich 6 Mrd. Euro bereitgestellt.
Nachdrücklich wird seitens der Kommission hervorgehoben, dass die im Jänner gestartete EU-Agrarreform „die ehrgeizigste ist, die es je aus Umwelt- und Klimaperspektive gegeben hat“. Fast 98 Mrd. Euro würden für Maßnahmen zum Schutz von Klima, Wasser, Boden, Luft, biologischer Vielfalt und Tierschutz bereitgestellt, auch zur Förderung von Verfahren, die über die verpflichtende Konditionalität hinausgehen. Diese entspreche rund einem Drittel (32 %) des gesamten GAP-Budgets aus EU- und staatlicher Kofinanzierung.
Eine fairere GAP
Die Genehmigung aller 28 Strategiepläne – eines für jedes EU-Land, zwei für Belgien – durch die Europäische Kommission markiert den Beginn der neuen GAP ab 1. Jänner 2023. Zentrales Ziel seien tragfähige landwirtschaftliche Einkommen und die Resilienz des Agrarsektors. So verweist die Kommission auf folgende Fakten:
■ Die Direktzahlungen der GAP sind nach wie vor ein Sicherheitsnetz für förderfähige Agrarbetriebe. Pro Jahr werden rund 20 Mrd. Euro an Einkommensgrundstützung an die Landwirte ausgezahlt, geknüpft an die Bedingung, dass die Bauern strengere Grundstandards für eine gute Landwirtschaft und einen guten ökologischen Zustand (GLÖZ) anwenden.
■ Die neue GAP wird ein höheres Maß an öffentlicher Unterstützung auf diejenigen richten, die sie am dringendsten benötigen. Kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe in 25 EU-Ländern werden dank einer Umverteilungsprämie (10,6 % aller Direktzahlungen) eine höhere Einkommensstützung erhalten. Das sind jedes Jahr 4 Mrd. Euro, 2,5-mal mehr als die Umverteilungsprämien in der zurückliegenden GAP-Periode 2014 bis 2020, die zudem nur von zehn Mitgliedstaaten angewandt wurden.
■ Auch erhalten 15 % der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU Unterstützung für die Übernahme von Versicherungsprämien, die Teilnahme an Fonds auf Gegenseitigkeit oder anderen Risikomanagementinstrumenten.
■ Die Höhe der Hilfen für den Anbau von Eiweißpflanzen und Leguminosen durch gekoppelte Einkommensstützung wird um 25 Prozent angehoben. Dies soll die Abhängigkeit von der Einfuhr bestimmter Düngemittel verringern helfen. Gekoppelte Stützungen sind auch für 17 weitere Sektoren vorgesehen, die gut ein Fünftel (21 %) aller landwirtschaftlichen Betriebe in der EU umfassen.
Eine umweltfreundlichere GAP
Drei von zehn spezifischen Zielen der GAP betreffen unmittelbar die Umwelt und das Klima. So mussten die einzelnen Mitgliedstaaten in ihren GAP-Plänen ehrgeizige Ziele darlegen, die über dem derzeitigen Stand liegen.
■ In den GAP-Strategieplänen werden fast 98 Mrd. Euro oder 32 % der gesamten GAP-Mittel (EU- und Kofinanzierung) für die Maßnahmen zum Schutz von Klima, Wasser, Boden, Luft, biologischer Vielfalt und Tierschutz sowie über die verpflichtende Konditionalität hinausgehende Verfahren verwendet. Betrachtet man die Aufschlüsselung dieses Betrages nach Instrumenten und Fonds, sind knapp ein Viertel (24 %) der Direktzahlungen für Bio-Regelungen vorgesehen, so die Kommission. Annähernd die Hälfte (48 %) der Mittel dient der Entwicklung des ländlichen Raumes.
■ Aus allen Plänen werden Umwelt- und Klimaziele uneingeschränkt unterstützt, mit Anreizen für die Landwirte, Kohlenstoff im Boden und in Biomasse zu speichern, die Treibhausgasemissionen zu verringern oder für die Anpassung von gut einem Drittel (35 %) der landwirtschaftlichen Fläche der EU mittels extensiver Grünlandbewirtschaftung, dem Anbau von Leguminosen, mit organischer Düngung oder auch Agroforstwirtschaft.
Das ist aus Umwelt- und Klimaperspektive die ehrgeizigste GAP, die es je gegeben hat.“
– EU-Kommission
■ Auf der Grundlage neuer Verpflichtungen soll künftig auf 85 Prozent des mit GAP-Geldern geförderten Ackerlandes Fruchtfolge betrieben werden. Dies werde dazu beitragen, die Schädlings- und Krankheitszyklen zu durchbrechen und so den Einsatz und damit auch das Risiko von Pestiziden zu verringern, ist man in Brüssel überzeugt. Auf gut einem Viertel (26 %) der Agrarflächen sollen integrierter Pflanzenschutz eingeführt und biologische Methoden zur Schädlingsbekämpfung oder Präzisionslandwirtschaft forciert werden.
■ Die Unterstützung des Biolandbaus wird massiv erhöht. Erwartet wird eine nahezu Verdoppelung der Bioflächen bis 2027 im Vergleich zum Jahr 2018.
■ Die geplanten Investitionen in die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen in landwirtschaftlichen Betrieben werden die Energieerzeugungskapazität der EU um 1,556 MW erhöhen.
Eine sozialere GAP
Mit der neuen GAP wird auch in das soziale und wirtschaftliche Gefüge der ländlichen Gebiete der EU investiert, um Probleme wie die Entvölkerung, Grundversorgung, fehlende Arbeitsplätze oder auch zeitgemäße Verkehrsanbindung anzugehen.
■ Die spezifische Unterstützung für Junglandwirte spielt in jedem genehmigten Plan eine herausragende Rolle. Die einzelnen Mitgliedstaaten gingen über die Mindestanforderung hinaus, 3 Prozent ihrer Direktzahlungen für den Generationswechsel bereitzustellen. Öffentliche Ausgaben in Höhe von insgesamt 8,5 Mrd. Euro sollen Jungbauern bei der Gründung von Unternehmen helfen. Im Zeitraum 2023 bis 2027 rechnet man mit voraussichtlich 377.000 neuen Junglandwirten als Vollerwerbslandwirte.
■ Einige Mitgliedstaaten planen zudem die Hofnachfolge speziell zu fördern, die Gleichstellung der Geschlechter in ländlichen Gebieten zu verbessern und die Stellung von Frauen in der Landwirtschaft zu stärken.
■ Die lokale Entwicklung wird auch durch 7,7 Prozent des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) gefördert, der für von der örtlichen Bevölkerung betriebene Strategien für lokale Entwicklung (der sogenannte LEADER-Ansatz) vorgesehen ist. Dies entspricht 5 Mrd. Euro.
■ Zum ersten Mal werden GAP-Zahlungen an die Einhaltung bestimmter Sozial- und Arbeitsstandards der EU geknüpft. Die Begünstigten werden Anreize erhalten, die Arbeitsbedingungen in landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern. Es werden Investitionen gefördert, um Leben und Arbeiten in ländlichen Gebieten attraktiver zu machen. Man hofft, damit 400.000 Arbeitsplätze zu schaffen.
■ Ebenso werden Investitionen in digitale Technologien und Dienste zur Optimierung der Ressourceneffizienz unterstützt.
■ Mehr als 6 Millionen Menschen werden direkt von Beratung, Ausbildung und Wissensaustausch, gefördert aus Mitteln der GAP, profitieren oder sich an Innovationsprojekten der EU-Innovationspartnerschaft beteiligen.
Korrekturen möglich
Die Mitgliedstaaten können ihre nationalen Strategiepläne zur Gemeinsamen Agrarpolitik übrigens mehrfach nachbessern. Darauf hat EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski beim Dezember-Agrarrat in Brüssel hingewiesen. So stehen jedem Staat für die Dauer der Förderperiode insgesamt acht Änderungsanträge zu. Vorgesehen seien jeweils einer pro Jahr sowie drei zusätzliche „Joker“.
Laut dem Kommissar können neben Korrekturen auch Anpassungen an neue Herausforderungen und neue unionsrechtliche Vorgaben durchgeführt werden; er nannte in diesem Zusammenhang etwa Anpassungen für einen effizienteren Düngereinsatz und die Förderung der Bioenergie. Wie der gebürtige Pole außerdem ausführte, sei die Zahl der Änderungsanträge zwar begrenzt, allerdings könne jeder Antrag mehrere Änderungen beinhalten. Diese müssten jedoch ausführlich begründet und neben den erwarteten Auswirkungen auf die entsprechenden Indikatoren auch die Finanzierung darlegen. Nicht antragspflichtig sind laut Wojciechowski allfällige Korrekturen kleinerer Fehler, über welche die Kommission lediglich informiert werden müsse.
- Bildquellen -
- Landwirtschaft: MARIUSZ SZCZYGIEŁ - STOCK.ADOBE.COM