Ab Mitte April gibt es in den von der Blauzungenkrankheit (BT-4) betroffenen Regionen zum Teil wesentliche Erleichterungen.
Gemäß Erlass des Gesundheitsministeriums vom 4. April 2017
• endet die vektorfreie Zeit am 14. April 2017 und
• werden die bestehenden Sperrzonen verkleinert.
Das bedeutet, dass ab 14. April 2017 Niederösterreich nicht mehr von einer Blauzungen-Sperrzone betroffen ist. Sperrzonen befinden sich ab diesem Datum nur mehr in Kärnten sowie in Teilen der Steiermark und des Burgenlands.
Mit der Aufhebung bzw. Verkleinerung der Sperrzonen bestehen für die betreffenden Regionen in Bezug auf das Inverkehrbringen von Wiederkäuern in andere Gebiete hinsichtlich der Blauzungenkrankheit keine Einschränkungen mehr. Weder Impfung noch Blutuntersuchung ist erforderlich.
Aus den verbleibenden Sperrzonen in Kärnten, Teilen der Steiermark sowie des Burgenlands dürfen ab 14. April 2017 nur mehr vollständig geimpfte Wiederkäuer in freie Gebiete verbracht werden. Folgende Regionen bleiben weiterhin Sperrzonen:
• Steiermark – im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld: die Gemeinden Feistritztal, Hartl, Kaindorf, Ebersdorf, Buch-St. Magdalena, Rohr bei Hartberg, Neudau, Bad Waltersdorf, Großsteinbach, Ilz, Großwilfersdorf, Bad Blumau, Burgau, Ottendorf an der Rittschein, Söchau, Fürstenfeld, Loipersdorf bei Fürstenfeld.
Im Bezirk Weiz: die Gemeinden Mitterdorf an der Raab, St. Ruprecht an der Raab, Pischelsdorf am Kulm, Albersdorf-Prebuch, Ilztal, Gersdorf an der Feistritz, Ludersdorf-Wilfersdorf, Gleisdorf, Sinabelkirchen, Hofstätten an der Raab, St. Margarethen an der Raab, Markt Hartmannsdorf.
Weiters der gesamte Bezirk Südoststeiermark.
• Burgenland – die Bezirke Güssing und Jennersdorf.
Eisenstadt-Stadt, Rust-Stadt, Eisenstadt-Umgebung, Mattersburg, Neusiedl am See.
• Kärnten – das gesamte Bundesland Kärnten.
Stefan Fucik, LK NÖ