Hersteller von Biostimulanzien versprechen bisweilen das Blaue vom Himmel. Die Mittel sollen ökologisch elegant das Wachstum der Pflanzen fördern, deren Widerstandskraft gegen Kälte und Trockenheit stärken, vor Infektionen mit Krankheiten schützen und sogar Schädlinge abwehren oder Nährstoffe fixieren. Eine Garantie, dass all dies auch mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit zutrifft, ist bis dato allerdings nicht gegeben.

Biostimulanzien sind keine Pflanzenschutzmittel

Biostimulanzien sind rechtlich gesehen keine Pflanzenschutzmittel, eine Zulassung laut Pflanzenschutzmittelrecht samt Wirksamkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Es gibt auch kein amtliches Register für Biostimulanzien.
Um dem immer breiteren Angebot an Produkten einen rechtlichen Rahmen zu geben, wurden die Biostimulanzien in die EU-Düngeprodukteverordnung aufgenommen (VO EU 2019/1009). Diese Verordnung ist seit 16. Juli 2022 in Kraft. Hersteller, die Produkte nach dieser Verordnung in den Handel bringen wollen, müssen dessen Wirksamkeit belegen, wozu auch ein firmenunabhängiger, zweijähriger Feldversuch durchzuführen ist. Produkte mit EU-Zulassung erhalten das „CE“-Kennzeichen, wodurch immerhin eine nachgewiesene Wirksamkeit verbürgt ist.
Parallel zur EU-Zulassung besteht weiterhin die Möglichkeit, Biostimulanzien nach nationalem Recht zuzulassen. In Österreich liegt hier das Düngemittelgesetz oder die Düngemittelverordnung zugrunde. Der Nachweis der Wirksamkeit ist hier ebenfalls gefordert, beschränkt sich aber auf eine „plausible Erklärung“ des Herstellers anhand der im Produkt enthaltenen Wirkstoffe.
Die Kennzeichnung eines Produkts nach Österreichischer Düngemittelverordnung besteht aus der Typ-Bezeichnung (Pflanzenhilfsmittel), den Ausgangsstoffen, der Wirkungsweise sowie Anwendungshinweisen samt Aufwandmengen. Aktuell am Markt sind überwiegend Produkte mit nationaler Zulassung. Für Neuregistrierungen nach EU-Verordnung ist einfach noch der Zeitrahmen zu kurz. Aufgrund der Vielfalt der Produkte und Anwendungsfälle arbeiten auch die Zertifizierungsstellen noch an den Regulativen für den Wirkungsnachweis.
Auch in Österreich ist unter Leitung der Institute für Bodenforschung und Pflanzenbau der BOKU aktuell das Forschungsprojekt „Biostim“ im Laufen, mit dem bis Mitte 2024 eine Prüfmethode zur pflanzenbaulichen und bodenbiologischen Wirkung von Biostimulanzien entwickelt werden soll.

Klima, Boden und Düngung optimieren

Welche Erwartungen Bio­stimulanzien in der Praxis erfüllen können, dazu hat Sonja Stockmann, Fachberaterin für Gartenbau in der LK Steiermark, bereits Erfahrungswerte. Die erfolgreiche Anwendung von Bio­stimulanzien bedarf demnach einem „Grünen Daumen“, der Boden, sanfte Düngung, Wurzelbildung und Harmonisierung des Stoffwechsels im Blick hat. Damit ist es möglich, in den Pflanzen Resistenzen zu induzieren und Gegenspieler zu Krankheitserregern zu stärken. Agrochemische Mittel, wie etwa Fungizide, können auf den Status von„Feuerwehrmaßnahmen“ reduziert werden. Wichtig sei, so Stockmann, dass man von vornherein auf beste Kulturbedingungen achte.

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AUTORH.M.
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