In den kommenden Tagen werden die Weichen für das EU-Biorecht gestellt. Die mehr als zweieinhalb Jahre dauernden Verhandlungen über die EU-Bioverordnung sollen beim Agrarministerrat am 12. Dezember abgeschlossen werden. Der aktuelle, heute von der slowakischen Präsidentschaft vorgelegte Gesetzesentwurf enthält weiterhin eine Bestimmung, mit der Biobauern für den Eintrag von Pestiziden von Nachbarfeldern verantwortlich gemacht würden. Bio Austria-Obfrau Gertraud Grabmann betont: “Dieser Vorschlag kann nur als Frontalangriff auf die biologische Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion gewertet werden. Diesen gilt es, unter allen Umständen zu verhindern.” Für dieses “Foul” an der gesamten Biobranche gebe es von Bio Austria die Rote Karte für die Verhandlungsparteien, so Grabmann.
Koexistenz nicht gefährden
In der Biolandwirtschaft werden chemisch-synthetische Pestizide nicht eingesetzt. Daher schneiden biologisch erzeugte Lebensmittel bei Rückstandstests durchgängig sehr gut ab und heben sich sowohl betreffend Häufigkeit als auch Höhe von Rückstandsfunden deutlich ab. Dennoch kann ein Eintrag von Nachbarfeldern niemals ganz ausgeschlossen werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Pestizide durch Wind oder Regen kilometerweit verfrachtet werden können. Mit dem aktuellen Gesetzestext würden Biobauern dafür verantwortlich gemacht werden, wenn sie durch den Einsatz von Pestiziden auf Nachbarfeldern selbst geschädigt werden. Damit würden Opfer zu Tätern gemacht und die friedliche Ko-Existenz von biologischer und konventioneller Landwirtschaft gefährdet, zeigte sich Grabmann überzeugt und betonte:”Wer chemisch-synthe-tische Pestizide reduzieren will, muss bio fördern und nicht behindern”.
Hintergrund: Agrarminister nehmen beim Rat Stellung
• Die EU-Kommission hat 2014 einen Vorschlag für eine neue EU-Bioverordnung vorgelegt.
• Dieser wurde sowohl vom EU-Parlament als auch dem Rat der EU-Agrarminister massiv kritisiert.
• Als nunmehr sechste Präsidentschaft versucht die Slowakei, die Verhandlungen beim EU-Agrarministerrat am 12. Dezember abzuschließen.
• Die EU-Mitgliedsstaaten werden zu dem von der Präsidentschaft vorgelegten Vorschlag Stellung nehmen.