Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist ein bedeutender Faktor für die europäische und somit auch für die österreichische Landwirtschaft. Da an sie immer mehr Forderungen gestellt werden ist es für die heimische Agrarpolitik entscheidend, auch in der nächsten Programmperiode die Wettbewerbsfähigkeit der bäuerlichen Betriebe zu erhalten. Beim 130. Landesbauernrat, der dieses Mal in der Gartenbauschule Ritzlhof als Präsenzveranstaltung abgehalten wurde, referierte Johannes Fankhauser, Sektionsleiter für Landwirtschaft im Bundesministerium, über den aktuellen Stand der GAP sowie des nationalen Strategieplans.
Einsatz des OÖ. Bauernbundes von Erfolg gekrönt
Ende Juni 2021 hat man sich in Brüssel auf ein politisches Ergebnis zur GAP-Reform geeinigt. Österreich konnte dabei in den Trilogen bereits wichtige Verhandlungserfolge auf europäischer Ebene verzeichnen. Von Seiten des Bauernbundes wurde insbesondere die Anrechnung der Vorleistungen aus der 2. Säule, der sogenannten Ländlichen Entwicklung, und der damit verbundenen Erfolgsprogramme wie das Agrarumweltprogramm (ÖPUL), die Ausgleichszulagen (AZ), die Bio-Programme oder etwa die Tierwohlprogramme, begrüßt.
In den vergangenen Wochen und Monaten wurde mit Nachdruck an der Erstellung der Inhalte des nationalen GAP-Strategieplans gearbeitet. Dieser befindet sich mittlerweile in der finalen Phase. Die agrarischen Interessensvertreter aus Oberösterreich, allen voran der Bauernbund, haben sich mit großer Vehemenz in die politischen Verhandlungen und die fachlichen Expertengruppen eingebracht. „Oberösterreich erwirtschaftet mit 1,35 Milliarden Euro ein Viertel der bundesweiten landwirtschaftlichen Wirtschaftsleistung. Mit dementsprechendem Selbstvertrauen sind die agrarischen Vertreter bei den Verhandlungen aufgetreten“, betonte Fankhauser.
ÖPUL: flexibles modulares Bausteinsystem
In der 1. Säule stehen für die Direktzahlungen 678 Millionen Euro zur Verfügung. Bei der Umverteilung wurden mehrere Varianten geprüft und diskutiert. Das Hauptaugenmerk lag darauf, bei der Unterstützung von Klein- und Kleinstbetrieben auch eine Wirkung zu erzielen und zugleich keine unverhältnismäßige Kürzung bei im Haupterwerb tätigen Betrieben zu bewirken. Dies erforderte laut Agrarlandesrat Max Hiegelsberger einen „gemeinsamen Kraftakt aller Akteure.“
Die neu in die GAP aufgenommenen Ökoregelungen werden sich jedenfalls einzelbetrieblich auswirken. Ein Ausgleich dafür soll über Maßnahmen im Agrar-Umweltprogramm ÖPUL erfolgen. Dafür ist ein sogenanntes „modulares System“ geplant, das heißt ein im Hinblick auf Kombination und zeitliche Bindung „maximal flexibles“ Bausteinsystem. Auch hier gab es zahlreichen Diskussionen, insbesondere mit den agrarischen Interessensvertretern aus Oberösterreich. Im Fokus lagen insbesondere die Veredelungs- und Ackerbaubetriebe. Es wurde mit Nachdruck auf entsprechend attraktive Prämiensätze und Teilnahmebedingungen, die auch den oberösterreichischen Betrieben weiterhin eine möglichst flächendeckende Teilnahme am Agrarumweltprogramm ÖPUL ermöglichen, gedrängt. Denn klar ist: Nur durch eine flächendeckende ÖPUL-Teilnahme können auch entsprechend positive Umweltwirkungen in Oberösterreich erzielt werden.
Zudem ist es aufgrund des Drucks der OÖ. Bauernvertretung gelungen, eine eigenständige Biomaßnahme im „ÖPUL-Modulsystem“ zu verankern.
Eine zentrale Maßnahme im ÖPUL ist und bleibt die Maßnahme UBB (Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung). Die Prämie dafür wurde von 45 auf 70 Euro pro Hektar aufgestockt.
Weitere zentrale Änderungen im ÖPUL sind die Stärkung bodennaher Gülleausbringung, Ausbau der Tierwohl-Weide und Tierwohl-Stallungen sowie die Ausweitung der Gebietskulisse Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerfläche. Bei letzterer soll die reduzierte Prämie durch eine Top-up-Zahlung (ca. 30 Euro/ha) des Landes Oberösterreich abgefedert werden. Weiterentwicklungen wird es ab 2023 auch bei der landwirtschaftlichen Investitionsförderung sowie der Existenzgründungsbeihilfe geben.
Der nationale GAP-Strategieplan braucht sowohl die Zustimmung vom Nationalrat als auch der EU-Kommission. Ziel ist es den Strategieplan bis Ende des Jahres der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorzulegen. Diese soll ihn im Laufe des Jahres 2022 genehmigen damit ab dem 1. Jänner 2023 die Umsetzung erfolgen kann.
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- DSC 5603: BB/Mursch-Edlmayr