Mehr Regionalität heißt weniger Tiertransporte”, stellt Bauernbund-Präsident Abg. z. NR DI Georg Strasser anlässlich des von Bundesminister Rudolf Anschober initiierten Tierschutz-Gipfels fest. Strasser begrüßt das Engagement für mehr Tierwohl, sieht Bundesminister Anschober selbst aber in der Pflicht, eine transparentere Herkunftskennzeichnung in der öffentlichen Beschaffung und bei verarbeiteten Produkten umzusetzen. “Nur mit transparenter Kennzeichnung haben wir eine Chance, österreichischen Produkten den Vorrang zu geben”, hält Strasser fest.
“Wir wollen, dass in öffentlichen und privaten Gemeinschaftsverpflegungen wie Mensen oder Kantinen eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für die Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier eingeführt wird. Denn dort können sich die Konsumentinnen und Konsumenten bis jetzt nicht für Lebensmittel aus Österreich entscheiden, weil das System intransparent ist”, sagt Strasser. Derzeit essen viele Konsumenten importierte Lebensmittel, ohne es zu wissen. Eine transparentere Kennzeichnung ist im Regierungsprogramm klar vereinbart und soll 2021 kommen. “Bundesminister Anschober ist gefordert, die Herkunftskennzeichnung so rasch wie möglich umzusetzen”, so Strasser.
Weniger Tiertransporte durch mehr Transparenz
Für den Bauernbund-Präsidenten ist klar: “Respektloser Umgang mit Tieren sowie jedwede Form der Tierquälerei haben bei uns keinen Platz. Es ist aber auch klar, dass Tiertransporte ein normaler landwirtschaftlicher Vorgang und somit notwendig sind. Ziel ist, dass mehr Fleisch im Inland verarbeitet und konsumiert wird. Somit können wir einen Teil der Tiertransporte reduzieren und Absatzwege für bäuerliche Betriebe stärken.”
Durchschnittlich fährt ein Rind in Österreich rund 50 km zum nächsten Schlachthof. Bei den Schweinen sind es laut Schätzungen der Branchenvertreter rund 35 km zum Schlachter. Kälber- und Zuchtrindertransporte verlaufen in Österreich nachweislich höchst professionell. Mitarbeiter der Vermarktungsorganisationen arbeiten in Österreich unter Einhaltung strengster gesetzlicher Regelungen, die Tiere wohlbehalten zu ihren Bestimmungsorten zu bringen. Das bestätigt auch der offizielle Tierschutzbericht.