Am 15. Dezember trat der niederösterreichische Landtag zu seiner letzten Sitzung im Jahr 2016 zusammen. Neben einer aktuellen Stunde zum Thema “Gesundheitsversorgung 2030 in NÖ – Stirbt der Beruf des Hausarztes aus?” wurden unter anderem der NÖ Jahres-Umwelt-, Energie- und Klimabericht sowie der Tätigkeitsbericht der NÖ Umweltanwaltschaft behandelt.
Lösung für Windkraft- und Biogasanlagen gefordert
Die gesetzlichen Aufträge der NÖ Umweltanwaltschaft sind breit gefächert und im aktuellen Tätigkeitsbericht sind erneuerbare Energien ein wichtiges Thema – LAbg. Josef Edlinger betonte dazu, dass sich das Land NÖ ambitionierte Ziele für eine gute Energiezukunft gesetzt habe und forderte mit einem Resolutionsantrag zu “Windkraft- und Biogasanlagen”, dass der Betrieb dieser Anlagen dauerhaft und wirtschaftlich ermöglicht werden sollte. Insbesondere die Warteschlange bei Windkraftanlagen solle abgebaut werden, das Erlöschen eines Antrages sei erst nach Ablauf des fünften Folgejahres vorzusehen und alle Möglichkeiten seien zu ergreifen, um den Bestand bestehender Biogasanlagen sicherzustellen (insbesondere mit Nachfolgetarifen für Anlagen mit einem Brennstoffnutzungsgrad von 60 Prozent und Erleichterung der Einspeisung ins Erdgasnetz). LAbg. Karl Moser stellte fest, dass eine dauerhafte Lösung dringend benötigt würde, da Biogas auch eine umweltfreundliche Alternative darstelle.
Der Resolutionsantrag über “Windkraft- und Biogasanlagen” wurde mehrheitlich angenommen. Bei der Frage der Leistungsanpassung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland brachte LAbg. Anton Erber einen Resolutionsantrag ein, der ebenfalls mit Mehrheit angenommen wurde. Ein weiterer Resolutionsantrag, der einstimmig angenommen wurde, betraf das Landesklinikum Gmünd, das sich bereits im 32. Betriebsjahr befindet. Sanierungen und Investitionen von rund 5,6 Millionen Euro seien am Standort Gmünd notwendig, betonte dazu LAbg. Franz Mold und gab zu bedenken, dass diese Einrichtung die für die Menschen im Land von enorm großer Bedeutung sei. Die 27 Kliniken-Standorte in NÖ seien auch ein Wirtschafts- und Beschäftigungsmotor in den Regionen. Auch einstimmig angenommen wurde ein Antrag des Landwirtschaftsausschusses betreffend der Änderung des NÖ Gentechnik-Vorsorgegesetzes. Aufgrund der Tatsache, dass die Gentechnik-Grundsatzfrage innerhalb der EU-Staaten nicht geklärt wurde, hat sich die EU auf einen Kompromiss (“Opt out”) geeinigt, der den Gegnern mehr nationalen Spielraum lässt. LAbg.
Doris Schmidl erwähnte in ihrem Bericht, dass bei Missachtung der Zulassungseinschränkungen die Bundesländer für Strafbestimmungen zuständig seien. Das Land NÖ hat als erstes Bundesland bereits im Jahr 2005 das NÖ Gentechnik-Vorsorgegesetz beschlossen. Um eine Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen in NÖ effizienter unterbinden zu können, wurde das Gentechnik-Verbot nun verschärft. LAbg. Hermann Haller bedankte sich in diesem Zusammenhang besonders bei Umwelt-Landesrat Stephan Pernkopf für seine intensiven Bemühungen. Schließlich war NÖ im Vorjahr auch das erste Bundesland, das ein endgültiges Verbot für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen festgeschrieben hat. “Mit den neuen Anpassungen wird das Verbot von Gentechniksaatgutmitteln noch schneller, eindeutiger und strenger gehandhabt,” so Haller und ergänzte, dass dazu auch Strafandrohungen ausgeweitet würden, um Zuwiderhandlungen restriktiv entgegenwirken zu können. Hermann Haller unterstrich, dass die Bauern in NÖ naturnah arbeiten und auf 20 Prozent der Fläche biologisch produziert wird.