In einer gemeinsamen Stellungnahme beziehen sich Tirols Arbeitslandesrat und Gemeindereferent Johannes Tratter und Andreas Gleirscher, Präsident der Landarbeiterkammer Tirol, auf einen aktuell von der AK Tirol thematisierten Fall von Lohndumping im forstwirtschaftlichen Bereich.
Grundsätzlich sei in solchen Fällen zwischen gewerblichen und landwirtschaftlichen Arbeitskräften zu unterscheiden: Landwirtschaftliche Forstarbeiter, welche direkt beim Forstbetrieb oder Waldbesitzer angestellt sind, unterliegen dem Forstarbeiter-Kollektivvertrag und arbeiten unter geordneten arbeitsrechtlichen und sozialen Bedingungen, die dem österreichischen Standard entsprechen.
„Bei derartigen Anstellungsverhältnissen gibt es keine Missstände, wie von der AK geschildert“, stellt Präsident Gleirscher klar. „In diesem Fall wurden vielmehr ausländische Beschäftigte über einen Arbeitsvermittler bzw. Schlägerungsunternehmer bereitgestellt. Es handelt sich damit um gewerbliche Arbeiter, die nicht dem Einflussbereich unserer Kammer unterliegen.“
Arbeitslandesrat und Gemeindereferent Johannes Tratter appelliert in diesem Zusammenhang an österreichische Waldbesitzer wie z.B. die Bundesforste und Agrargemeinschaften, ihren Personalbedarf in erster Linie durch direkte Anstellung einheimischer landwirtschaftlicher Forstarbeiter zu erfüllen: „Das Bekenntnis zu unseren einheimischen und gut ausgebildeten Fachkräften ist ein Gewinn für den Arbeitsmarkt und durch Einhaltung des Kollektivlohns für Forstarbeiter zugleich das beste Rezept gegen Ausbeutung und Lohndumping. Solche Zustände auf österreichischem Boden können nicht toleriert werden.“
Start Bundesländer Tirol Anstellung inländischer Forstarbeiter durch heimische Betriebe verhindert Lohndumping
Anstellung inländischer Forstarbeiter durch heimische Betriebe verhindert Lohndumping
Tirols Landarbeiterkammerpräsident Gleirscher und Landesrat Tratter zu Lohndumping
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