Herdenschutz ist generell unmöglich bzw. zeitlich nicht so umsetzbar, dass er die Schafe vor weiteren Rissen schützen könnte: Dieses ernüchternde Ergebnis brachten die Almbegehungen nach den Wolfsrissen im Oberen Gericht und auf der Naringalm bei Kössen. Um ihre Tiere zu schützen, mussten sie die Bauern ins Tal treiben. Jetzt stellen sie einen Antrag auf Abschuss.
„Nachweislich 37 gerissene Nutztiere – das ist zu viel! Wenn nur ein einziger Wolf in so kurzer Zeit derartige Schäden verursacht, ist er ein Problemwolf und dementsprechend zu entnehmen“, sind sich die Antragsteller auf Abschuss der Wölfin 70FATK im Oberland einig.
Die Bewirtschafter der Kerb Alpe, des Lader Urgs, des Pfundser Ochsenbergs, der Spisser Schafberg Alpe, der Kalbenberg Zanders Alm, der Versing Alm sowie der Wannealm bringen gemeinschaftlich einen Antrag auf Abschuss nach dem Tiroler Jagdgesetz bei der BH Landeck ein. Darin legen sie dar, dass die Wölfin extrem auf Nutztiere fixiert ist, also kaum auf Wildtiere zur Beutewahl zurückgreift, und außerdem keine Scheu vor dem Siedlungs- und Wirtschaftsraum hat. Das belegt unter anderem ein Riss, der sich in wenigen Metern Entfernung zum nächsten Wohnhaus direkt oberhalb von Fiss ereignet hat. Außerdem sind Herdenschutzmaßnahmen auf den besagten Almen aufgrund der Topographie und der geringen Futtergrundlage nachweislich nicht umsetzbar.
32 getötete Tiere im Tiroler Unterland
Ähnlich ausweglos stellte sich die Situation für Leonhard Mühlberger, Bewirtschafter der Naringalm in Kössen, dar. Der Wolf 84MATK hat im Unterland nachweislich mindestens 22 Schafe und zehn Ziegen getötet und weitere fünf Tiere verletzt.
„Auf meiner Alm gab es die meisten Risse, 19 insgesamt. Das ist mehr als ein Fünftel der Herde“, erklärt Mühlberger. Nachdem auch er seine Schafe ins Tal bringen musste, bangt er nun um sein Jungvieh, zumal davon auszugehen ist, dass der Wolf 84MATK in Bayern bereits ein Kalb gerissen hat. Die akute Gefährlichkeit des Wolfes für Weidetiere ist somit auch im Unterland zweifelsfrei nachgewiesen. Auch Mühlberger hat einen Antrag auf Abschuss bei der BH Kitzbühel gestellt.
Möglichkeit zur Entnahme schaffen
„Wenn ein Wolf, wie in den beiden beschriebenen Fällen, zum Problem wird, muss er geschossen werden können. Einen solchen Handlungsspielraum räumt die EU-FFH-Richtlinie den Ländern auch ein. Die entsprechenden Rahmenbedingungen für einen geregelten Abschuss von Problemwölfen können und müssen dringend von der Landesregierung geschaffen werden“, fordert Vereinsobmann LK-Präsident Josef Hechenberger einmal mehr.
Konkret bräuchte es dafür die Umsetzung einer Verordnung gem. § 52a (2) TJA vom Tiroler Landtag. „Die Bauern sind dem Wolf derzeit hilflos ausgesetzt. Nur mit Umsetzung dieser Verordnung können die Abschussanträge von der Behörde überprüft und auch bewilligt werden“, verdeutlicht Hechenberger. „Gerade den Wolfsbefürwortern muss klar sein, dass ohne eine Möglichkeit zum geregelten Abschuss die Zukunft der kleinstrukturierten Landwirtschaft im Berggebiet, wo vor allem Schafe auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Siedlungsraums vor Naturgefahren leisten, auf dem Spiel steht. Auch alle erfahrenen Wolfsexperten aus Ländern wie der Schweiz bestätigen, dass ein geregeltes Wolfsmanagement nur mit dem Abschuss von Problemwölfen funktioniert.“
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- Foto1: BLK Landeck