Der OÖ Bauernbund stellte aufgrund von Corona und den damit einhergegangenen Beschränkungen im vergangenen Jahr sein Veranstaltungswesen auf Online-Veranstaltungen um. Dieses Format wurde von den Mitgliedern und Funktionären sehr gut angenommen. Es eignet sich auch sehr gut, um Fach-information an die Bäuerinnen und Bauern weiterzugeben. Alleine im Winter und Frühjahr 2022 wurden unter der Veranstaltungsreihe „Bauernbund-Online-Info-Abend“ zahlreiche Veranstaltungen zu den verschiedensten Themen – zum Beispiel Aktuelles aus der Rinder- und Schweinebranche, Holzmarkt, Hofübergabe- und übernahme, Sozialversicherung – abgehalten.
Mit dem Jahreswechsel 2022/2023 trat nach einem umfangreichen Planungsprozess die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in Kraft. Mit ihr beginnt auch wieder eine neue Förderperiode, welche im Programm „Ländliche Entwicklung“ (LE 2023 bis 2027) angesiedelt ist. Josef Stroblmair von der Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes OÖ referierte daher beim von Bauernbund-Direktor Wolfgang Wallner moderierten Online-Info-Abend am 17. Jänner zum Thema „Investitionsförderung und Förderung der ersten Niederlassung“, bei der die Antragstellung seit dem 9. Jänner 2023 möglich ist. Stroblmair verschaffte den Teilnehmern einen Überblick und ging auf die wesentlichsten Inhalte und Förderdetails ein.
80 Millionen Euro an zusätzlichen Landesmitteln
Zu Beginn gab er einen Rückblick auf die vergangene GAP-Periode (2014 bis 2022). Mit Stand 31. Dezember 2022 wurden in Oberösterreich im Zuge der Investitionsförderung 270,9 Millionen Euro (Mittel aus EU, Bund und Land) an die bäuerlichen Familienbetriebe ausbezahlt. Damit wurden bisher 8740 Betriebe gefördert und 15.002 Anträge bewilligt. Der OÖ Bauernbund mit seinen agrarpolitischen Interessenvertretern hatte auf zusätzliche Mittel für die oberösterreichische Landwirtschaft gepocht. Diese wurden bewilligt, worauf das Land OÖ weitere 80 Millionen Euro an Landesmittel zur Verfügung stellte. Ansonsten hätten 3200 Anträge abgelehnt werden müssen.
Seit dem 9. Jänner können Anträge für die Investitionsförderung über die digitale Förderplattform (DFP) der eAMA gestellt werden. Die elektronische Handysignatur beziehungsweise die ID-Austria ist dafür erforderlich, mit der Betriebsnummer und dem PIN-Code einzusteigen funktioniert nicht. Die österreichweit einheitliche Datenbank wurde im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums und der AMA eingerichtet. Die bewilligende Stelle bleibt aber nach wie vor das Amt der OÖ Landesregierung.
Die bei den jeweiligen Investitionsvorhaben angehängten Merkblätter enthalten Richtlinientexte und detaillierte Erläuterungen, etwa was bei einer Antragsstellung zur bodennahen Gülleausbringung beachtet werden sollte. Zusätzlich sind auf der Plattform Videos abrufbar, welche die Phasen der Investitionsförderung von der Planung über die Antragsstellung bis zur Umsetzung visuell veranschaulichen. Nun, zu Beginn einer neuen GAP-Periode und nach der bundesweiten Umstellung auf eAMA bei der Abwicklung der Antragsstellung, sei das System aufgrund seiner Komplexität noch nicht vollständig funktionstüchtig. Es werde aber laufend vervollständigt und aktualisiert. Da noch Anträge aus der vergangenen Periode bearbeitet werden müssen, beginne die Bearbeitung der neuen etwa Anfang April 2023. Erste Förderantragsbewilligungen werde es wahrscheinlich ab dem Juli 2023 geben.
Elektronische Rechnungen
verlangen und hochladen
In allen Bereichen wird zusehends auf eine elektronische Abwicklung umgestellt. Daher mache es Sinn, elektronische Rechnungen zu verlangen, da diese sofort etwa auf die digitale Förderplattform hochgeladen werden können, betonte Stroblmair. Außerdem empfehle es sich etwa bei größeren Bauvorhaben der Einfachheit halber ein eigenes Baukonto für Zahlungsnachweise einzurichten.
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