Agrarstrukturerhebung verzögert aber nicht verschoben

Bei der Agrarstrukturerhebung 2020 kann es aufgrund der veränderten Situation durch die Corona-Maßnahmen zu verzögerten Abgabeterminen kommen.

Die Agrarstrukturerhebung 2020 läuft plangemäß weiter, dies teilte Statistik Austria als für die Erhebung zuständige Behörde auf Anfrage mit. Es werde aufgrund der veränderten Situation durch die Corona-Maßnahmen zwar zu verzögerten Abgabeterminen kommen, von einer „Verschiebung der Agrarstrukturerhebung“ könne aber keine Rede sein.

MFA-Datenübernahme

Gestartet wurde die Erhebung am 2. März 2020. Für Direktmelder war die Übermittlung der elektronischen Fragebögen an Statistik Austria bis 9. Juni 2020 vorgesehen. Jedoch ist bei Invekos-Betrieben die Abgabe des Mehrfachantrages 2020 (MFA) Vorrausetzung für das Abschließen des Fragebogens zur Agrarstrukturerhebung. Im Sinne der Entlastung werden die Flächendaten aus dem MFA direkt in den statistischen Fragebogen übernommen. Laut derzeitigem Stand (25. März 2020) wird die Abgabefrist für den MFA 2020 auf 15. Juni 2020 verlängert. Dementsprechend wird es in der gegenwärtigen Situation abhängig vom MFA auch bei der Agrarstrukturerhebung zu Verzögerungen kommen.

Dessen ungeachtet können und sollten jene Teile des Fragebogens, die unabhängig von den MFA-Flächen sind, von den Landwirten, die dazu nicht auf die Hilfe der Bezirksbauernkammern (BBK) angewiesen sind, bereits vorbereitet bzw. ausgefüllt werden.

Unterstützung durch BBK oder Callcenter

Offen ist derzeit, wie weit es auch bei anderen Abgabeterminen zu Verzögerungen kommt. Vorgesehen ist beispielsweise, dass Auskunftspflichtige, die für 2020 einen Mehrfachantrag-Flächen (MFA) abgeben und selbst nicht in der Lage sind den elektronischen Fragebogen auszufüllen, dies bis 31. Juli 2020 über die zuständige BBK durchzuführen haben.

Auskunftspflichtige, die für 2020 keinen MFA-Flächen abgeben und den elektronischen Fragebogen nicht selbst ausfüllen können, sind verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Erhebungsunterlagen die beigelegte Antwortkarte unter Bekanntgabe der Kontaktdaten an die Bundesanstalt Statistik Österreich zu retournieren. Die Auskunftspflichtigen haben in diesem Fall innerhalb von 20 Wochen nach ihrer schriftlichen Bekanntgabe (Poststempel der Mitteilung) ihrer Auskunftspflicht mittels Telefoninterviews nachzukommen. Aufgrund der aktuellen Krisensituation kann es zu Verzögerungen beim Nachversand und bei der Versendung bzw. Zustellung der Unterlagen an die Nicht-MFA-Betriebe kommen, die ursprünglich für März vorgesehen war. Statistik Austria bittet um Verständnis. Sobald es die Situation erlaubt, wird Statistik Austria für Nicht-Invekosbetriebe, die Hilfe benötigen, auch wieder die bewährten Telefon-Interviews über ein Callcenter aufnehmen.

Es besteht Auskunftspflicht

Um nach dem Ende der aktuellen Krisensituation die Öffentlichkeit sowie die Verwaltung und Politik umgehend mit Zahlen und Daten über die wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation Österreichs versorgen zu können, ist die Teilnahme an den Erhebungen der Statistik Austria weiterhin wichtig. Bei der Agrarstrukturerhebung 2020 besteht Auskunftspflicht. Die Ergebnisse dieser Erhebung bilden eine unentbehrliche Grundlage für agrarpolitische Entscheidungen auf nationaler und europäischer Ebene, wie etwa für die Festlegung von Abgeltungen von Leistungen und Ausgleichszahlungen oder die Entwicklung von Förderungsprogrammen.

Die Ergebnisse der Erhebung werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 auf der Website der Bundesanstalt Statistik Österreich veröffentlicht.

Weitere Infos: Statistik Austria

- Bildquellen -

  • As2020 01 Web: Statistik Austria
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QuelleHans Maad
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