Während die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Pensionen davon überproportional profitieren werden, werden die Renten im oberen Bereich um maximal 279 Euro angehoben. Das entspricht 4,6 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 Euro.
„Damit stellen wir sicher, dass die Pensionserhöhung zielgerichtet dort ankommen wird, wo ein besonderer Bedarf vorherrscht“, erklärt ÖVP-Agrarsprecher Georg Strasser. Zudem hält der Präsident des Bauernbundes fest: „Wer sein Leben lang wie in der Land- und Forstwirtschaft hart gearbeitet hat, hat ein Recht auf ein Altern in Würde. Das ist eine Frage der Wertschätzung. Mit der Erhöhung der Pensionen um 4,6 Prozent werden wir auch der Inflation gerecht.“
Zudem erinnert Strasser daran, dass bereits im Juli beschlossen wurde, dass sogenannte „UV-Renten“ nicht mehr von der Ausgleichszulage abgezogen werden. Das betrifft Betriebsrente, Versehrtengeld sowie Integritätsabgeltung, also Mittel, die aus Unfällen oder bei Erkrankungen entstehende Kosten etwa für spezielle Therapien oder Hilfsmittel abdecken sollen. Auch das ist eine Entlastung im Durchschnitt um 289 Euro, die auch die Abfindung von Versehrtenrenten oder auch die Abfertigung von Betriebsrenten einbezieht.
Strasser: „Faktisch erhöhen wir damit die Mindestpension für Unfallrentenbezieher. Insgesamt bringt diese Gesetzesänderung den bäuerlichen Versicherten rund fünf Millionen Euro pro Jahr zusätzlich.“
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