Die Straßen sind die Adern der Gesellschaft. Sie führen durch das Land und ermöglichen jede Art von Fortbewegung und Transport. Eines haben sie jedoch alle gemeinsam sie führen über Grund und Boden, der in den meisten Fällen Bäuerinnen und Bauern gehört.
Seit Anfang 2023 wird an der Novelle des oö. Straßengesetzes gearbeitet. Ein Grund dafür ist die Etablierung neuer Fahrradwege durch das Bundesland. Viele der eingebrachten Punkte einige davon auf die Rechte der Grundeigentümer abzielend konnten vom Bauernbund und der Landwirtschaftskammer mit dem für Verkehr und Straßenbau verantwortlichen Regierungsbüro von Landesrat Günther Steinkellner bereits im Vorfeld ausdiskutiert und bereinigt werden.
Vergangene Woche wurde in der Ausschussrunde des Oö. Landtages die Novelle des OÖ Straßengesetzes abermals thematisiert. Nun gibt es eine Einigung und die Gesetzesnovelle soll in der heutigen Landtagssitzung beschlossen werden. Ursprüngliche Schlechterstellungen für landwirtschaftliche Grundeigentümer konnten auf Betreiben des Bauernbundes noch entschärft werden.
Erfolgreiche Forderungen der Bauernvertreter
Dieser Einigung seien intensive Bemühungen seitens der bäuerlichen Interessensvertreter vorausgegangen. Stellungnahmen, Gutachten sowie zahlreiche Gespräche mit dem Land OÖ und dem zuständigen Landesrat ermöglichten es Verbesserungen im Sinne der land- und forstwirtschaftlichen Grundeigentümer zu erwirken.
„Gerade für den
ländlichen Raum sind starke und
gut ausgebaute
Verkehrswege
besonders wichtig.“ Michaela Langer-Weninger
„Unser Kernpunkt war die Aufrechterhaltung einer objektiven Beurteilung von abzulösenden landwirtschaftlichen Flächen. Das wurde auch gemeinsamumgesetzt. Diese Einigung zeigt, dass konstruktive Gespräche mehr Wirkung haben, als populistische Forderungen“, so Bauernbund-Landesobfrau und Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger.
Das bringt die Straßengesetz-Novelle
„Die Höhe der Entschädigung wird wie bisher von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen festgestellt. Zur Feststellung der Entschädigung findet weiterhin das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz Anwendung“, erklärt Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger.
Änderungen gibt es nur in der judiziellen Zuständigkeit. Die Gerichtsbarkeit der ordentlichen Gerichte entfällt und geht auf die öffentliche Gerichtsbarkeit über. Damit wird der Instanzenzug im öffentlichrechtlichen Verfahren, wie es seit 2015 bei allen Landesgesetzen erfolgt ist, vereinheitlicht. „Ohne Verschlechterung der Rechtsposition der Betroffenen“, wie Langer-Weninger betont.
Ein Flächenbundesland wie Oberösterreich brauche starke und gut ausgebaute Verkehrswege. Gerade für den ländlichen Raum sei dies laut Langer-Weninger besonders wichtig: „Entscheidend ist aber auch, dass die Grundeigentümer keine Nachteile durch den Ausbau haben. Ich freue mich, dass die bäuerlichen Interessen durchgesetzt wurden und mit Landesrat Steinkellner eine gute Einigung gefunden werden konnte.“
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