Neue Preistransparenz. Die Agrarmarkt Austria erweitert ab sofort ihre Marktinformationen mit den Einkaufspreisen des Lebensmitteleinzelhandels. Grundlage der Erhebung ist die Agrarmarkttransparenzverordnung. Diese Verordnung sieht für Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels mit mindestens 100 Filialen in Österreich eine Meldeverpflichtung für bestimmte Produkte vor. Diese übermitteln wöchentliche bzw. monatliche Einkaufspreise zentral für ihre Filialen an die Agrarmarkt Austria.

Eingeschränkte Aussagekraft

Allerdings ist die Produktauswahl eingeschränkt. Wöchentlich zu melden sind die Einkaufspreise für Butter (250 g), Gouda, Edamer, Emmentaler (jeweils in Packungen bis 400 Gramm), Mozzarella, Ganze Hühner der Klasse A, Filet von Masthühnern, Faschiertes vom Rind und Schwein, Äpfel – sortenrein (Braeburn, Elstar, Gala, Golden Delicious, Idared, Jonagold), Pfirsiche, Nektarinen und Orangen. Monatlich zu melden hat der LEH nur die Einkaufspreise für Weizenmehl und Zucker.
Nicht von der Meldepflicht betroffen sind beispielsweise Speisekartoffeln und die umsatzstarke Apfelsorte Topaz. Auch die Einkaufspreise für Bio-Produkte werden nicht gesondert ausgewiesen. Somit geben die ausgewiesenen Einkaufspreise allenfalls die Richtung von Preistrends wieder. Rückschlüsse auf einzelne Produktkategorien und auf die tatsächlichen Spannen zwischen Einkaufs- und Verkaufspreisen sind kaum möglich.

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AUTORH.M.
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