Österreich gehöre „zu den ersten EU-Mitgliedsstaaten, die in Umsetzung gehen”, betont Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und verweist darauf, dass am 3. November die Antragstellung für wesentliche Fördermaßnahmen, wie das Umweltprogramm oder die Förderung der benachteiligten und Berggebiete, startet.
“Die neue GAP ist ein Zukunftsprogramm für unsere Bäuerinnen und Bauern. Pro Jahr stehen 1,8 Mrd. Euro für unsere Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung. Durch die erlassene Verordnung wird die technische Umsetzung ermöglicht”, erklärt Totschnig. Der Minister ist dieser Tage quer durch Österreich unterwegs, um bei einer „Versorgungssicherheitstour“ mit Bäuerinnen und Bauern „über die Chancen der neuen GAP“ zu sprechen.
Der GAP-Strategieplan beinhaltet mit den Direktzahlungen, der Ländlichen Entwicklung und sektoralen Maßnahmen die wesentlichen agrarpolitischen Instrumente in Österreich. Mit der Ausrichtung ab 2023 gehen erhöhte Umwelt-, Tierwohl- und Klimaambitionen einher, deren Zielerreichung – auch vor dem Hintergrund der Einbindung des europäischen Green Deals – durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen entsprechend abgegolten werden soll.
Mit der Anwendungsverordnung werden die allgemeinen Regeln für die Fördermaßnahmen sowie notwendige technische Vorgaben zur Umsetzung des GAP-Strategieplans festgelegt. Totschnig: “Gerade jetzt ist es wichtig, unseren bäuerlichen Familienbetrieben Planbarkeit und Orientierung zu geben. Mit der GAP erreichen wir Planungs- und letztlich Versorgungssicherheit.“ Sein Dank gilt auch all jenen, die an der Umsetzung dieses umfangreichen Programms der Gemeinsamen Agrarpolitik mitgewirkt haben, so der Minister.
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