Wirtschaftsdünger: Wirkung bei Düngerberechnung mit einbeziehen

Bodennahe Gülleausbringung wird im ÖPUL gefördert. ©Agrarfoto.com
Bodennahe Gülleausbringung wird im ÖPUL gefördert. ©Agrarfoto.com
Tierhaltende Betriebe verfügen in der Regel über große Mengen an Wirtschaftsdünger. Seinen Wirkstoffen wird aber oft zuwenig Relevanz beigemessen und dessen Düngerwert unterschätzt. Bezogen auf die derzeitigen Preise von Stickstoff, Phosphor und Kalium hat beispielsweise Schweinemastgülle einen Wert von ungefähr 6,5 Euro, Rinder- und Zuchtschweinegülle einen Wert von etwa 8 Euro je Kubikmeter.Bei der Düngung mit organischen Düngemitteln ist es wichtig, sich einen Überblick über die Inhaltsstoffe des hofeigenen Düngers zu verschaffen. Der Düngerrechner der Landwirtschaftskammer bietet hier den ersten Anhaltspunkt, dessen Anfallswerte und Nährstoffgehalte mit den Werten aus der Praxis sehr gut übereinstimmen. Wer es genauer wissen möchte, kann zusätzlich eine Untersuchung der Gülle mit einfachen Analysegeräten machen. Hierbei sind vor allem der Ammoniumgehalt und der pH-Wert entscheidend. Diese liefern erste Informationen zum Wert des Wirtschaftsdüngers. Wer es genauer wissen möchte, kann auch eine Laboranalyse einer Probe machen lassen.

Unterschiedliche Wirkung von Gülle, Mist und Jauche

Für die Düngewirkung von organischen Düngemitteln ist es wichtig, sich über die Umwandlungsprozesse im Boden und die Stickstoffaufnahme Gedanken zu machen. Pflanzen nehmen Stickstoff aus dem Boden größtenteils in Form von Nitrat und Ammonium auf. Die Umwandlung von organischem Stickstoff zu Ammonium beziehungsweise in weiterer Folge zu Nitrat geschieht im Boden abhängig von der Bodentemperatur durch die Bodenorganismen. Das durch den Wirtschaftsdünger gedüngte Ammonium kann direkt von der Pflanze aufgenommen werden oder es wird durch Bodenbakterien weiter zu Nitrat umgewandelt und dann aufgenommen. Somit ist der Wirtschaftsdünger ein vollwertiger Stickstoffdünger, welcher unmittelbar für die Pflanzen-ernährung zur Verfügung steht.

Jede Wirtschaftsdüngerform enthält neben Ammoniumstickstoff auch einen Teil Stickstoff in organisch gebundener Form. Festmist beispielsweise enthält aufgrund des hohen Strohanteiles überwiegend organisch gebundenen Stickstoff. Im Gegensatz dazu enthält Jauche aufgrund des geringen Trockensubstanzgehaltes fast ausschließlich Ammoniumstickstoff. Für die direkte Düngerwirkung von organischen Düngemitteln ist somit der Gehalt an Ammoniumstickstoff entscheidend. Daher wirkt Mist deutlich langsamer aber dafür nachhaltiger.

Wer zum Beispiel Mist im Frühjahr zu Körnermais düngt, kann nur mit einer sehr geringen direkten Düngewirkung rechnen. Wird im Gegensatz dazu Gülle oder Jauche ausgebracht, kann mit einer deutlich besseren direkten Düngerwirkung gerechnet werden. Gülle enthält je nach Tierart etwa 50 Prozent des Stickstoffs in Form von Ammonium und 50 Prozent in Form von organischem Stickstoff. Somit ist bei Gülle ein Teil sofort wirksam und auch ein Teil nachhaltig verfügbar. Organischer Stickstoff wird im Laufe der Jahre mineralisiert und steht so den Pflanzen zur Verfügung.

Ausreichend Lagerraum für optimalen Einsatz

Für eine sachgerechte Wirtschaftsdüngerausbringung ist ein an den Tierbestand angepasstes Lagerraumvolumen erforderlich. Im Rahmen der Ländlichen Entwicklung wird die Errichtung von Düngersammelanlagen mit fester Abdeckung sowie von Anlagen zur Lagerung von festem Wirtschaftsdünger und Kompost durch das Land Oberösterreich finanziell gut unterstützt. Ab sechs Monate Lagerkapazität wird ein Investitionszuschuss von 20 Prozent bezogen auf die Nettokosten gewährt. Wird die Lagerkapazität mit dem Zubau auf über zehn Monate erhöht, wird ein 30-prozentiger Investitionszuschuss gewährt.

Ebenso wird die bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle durch das ÖPUL gefördert. Diese Förderung wird für maximal 30 Kubikmeter flüssigen Wirtschaftsdünger und Biogasgülle pro Hektar Acker- und Grünlandflä-che gewährt. Die Prämie beträgt für die Ausbringung mittels Schleppschlauch- und Schleppschuhverfahren 1 Euro und bei der Anwendung eines Gülleinjektionsverfahrens 1,2 Euro je Kubikmeter. Die bodennah ausgebrachte Menge an Wirtschaftsdünger ist im Mehrfachantrag bekannt zu geben und hinsichtlich Art, Menge und Zeitpunkt der Düngung schlagbe-zogen zu dokumentieren.

Die gesetzlichen Regelungen zur Düngerausbringung – egal ob mineralische oder organische Nährstoffe – sind im Aktionsprogramm Nitrat verankert. Diese Grundlagen und Verbote sind ein Teil der Cross Compliance-Bestimmungen und werden unter anderem durch Vor-Ort-Kontrollen auf deren Ein- haltung kontrolliert. Der Verbotszeitraum für die Ausbringung von Wirtschafts- wie Handelsdünger beginnt im Herbst, für die meisten Flächen und Düngemittel dauert er von 15. Oktober bis 15. Februar. Aus pflanzenbaulicher Sicht ist aber von einer Düngung im Herbst ohnehin abzuraten, da die Kulturen keine gro- ßen Mengen an Stickstoff mehr aufnehmen können. Zu diesem Zeitpunkt wird der Wirtschaftsdünger zum größten Teil nur mehr “entsorgt”, obwohl es sich dabei um wertvollen Dünger handelt.

Einsatz im Frühjahr: Gülleausbringung bei Wintergetreide

Viele Betriebe nutzen den hofeigenen Dünger zur Andüngung von Wintergetreide im Frühjahr. Dabei ist die ausgebrachte Menge an Ammoniumstickstoff gleichzusetzten mit einer mineralischen Startdüngung. In der Regel reicht aber dieser sofort verfügbare Stickstoff für die Startgabe nicht aus und muss mit einer mineralischen Düngung ergänzt werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Boden zu Beginn der Vegetation mit schweren Güllefässern nicht zu sehr belastet wird. Eine Gülledüngung bei vorübergehend gefrorenem Boden ermöglicht eine weitgehend verdichtungsfreie Ausbringung. Sollte der Boden im Frühjahr schließlich abtrocknen, kann auch hier Gülle in die Getreidebestände ausgebracht werden. Dies hat den Vorteil, dass die Wirksamkeit der Nährstoffe aus der Gülle bei höheren Bodentemperaturen besser ist.

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