Verzögerungen bei der Einheitswert-Feststellung

Der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) allerdings noch keine Echtdaten der neuen Einheitswertbescheide zur Verfügung

Die SVB bietet online einen Beitragsrechner an, um die ungefähre Änderung der Beiträge durch die Hauptfeststellung zu ermitteln. ©agrarfoto.com
Die SVB bietet online einen Beitragsrechner an, um die ungefähre Änderung der Beiträge durch die Hauptfeststellung zu ermitteln. ©agrarfoto.com
Die neuen Einheitswerte gelten für den Bereich der Sozialversicherung ab 1. Jänner 2017. Bis dato stehen der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) allerdings noch keine Echtdaten der neuen Einheitswertbescheide aufgrund der Hauptfeststellung zur Verfügung.

Wirksamkeit

Es wurde gesetzlich festgelegt, dass Einheitswertänderungen anlässlich der Hauptfeststellung 2014/15 im Sozialversicherungsrecht erst ab 1. Jänner 2017 zu berücksichtigen sind. Der Eintritt der Wirksamkeit setzt allerdings voraus, dass der neue Einheitswertbescheid bereits zugegangen ist. Ein Großteil der Hauptfeststellungsbescheide wurde von den Finanzbehörden bereits an die Eigentümer bzw. Bewirtschafter von land(forst)wirtschaftlichen Flächen versendet. Sollte der Bescheid durch die Finanzbehörde erst nach dem 1. Jänner 2017 zugestellt werden, gilt die allgemeine Wirksamkeitsregelung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (BSVG), wonach der Einheitswert mit dem auf die Zustellung folgenden Quartalsersten gilt. Ein Hauptfeststellungsbescheid, welcher dem Bescheidempfänger am 10. Februar 2017 zugestellt wird, wirkt sich daher im Sozialversicherungsrecht erst mit 1. April 2017 aus.

Datenübermittlung

Aufgrund der zeitlichen Verzögerungen beim Bescheidversand konnten auch die Anpassungsarbeiten für die technische Datenübermittlung vom Bundesrechenzentrum an die Sozi-alversicherungsanstalt der Bauern noch nicht abgeschlossen werden. Es ist erst Anfang des nächsten Jahres damit zu rechnen, dass die Hauptfeststellungsbescheide vom Bundesrechenzentrum an die SVB geliefert werden.

Berücksichtigung

Bedingt durch die verspätete Bescheidlieferung sowie eine notwendige Systemumstellung wird sich die technische Einarbeitung der Hauptfeststellungsbescheide in der SVB verschieben. Die Vorschreibung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt daher vorerst weiterhin auf der Grundlage der vor der Hauptfeststellung in Geltung stehenden Einheitswerten. Nach der technischen Erfassung der neuen Einheitswerte wird eine Neuberechnung der Beiträge ab der Wirksamkeit des Hauptfeststellungsbescheides durchgeführt, wodurch es zu Beitragsnachverrechnungen oder -gutschriften kommen kann.Zur Prüfung des Vorliegens von leistungsrechtlichen Voraussetzungen (z. B. bewirtschafteter Einheitswert zum Pensionsstichtag) erfolgt eine händische Berechnung des korrekten Ein-heitswertes. Die SVB ersucht um Verständnis, dass bis zur technischen Erfassung der Bescheiddaten keine Auskünfte über die Höhe von Beiträgen bzw. Beitragsgrundlagen auf Basis der Hauptfeststellungsbescheide gegeben werden können. Die SVB bietet im Internet einen Beitragsrechner an, mit welchem die ungefähre Änderung der Sozialversicherungsbeiträge durch den neuen Hauptfeststellungsbescheid ausgerechnet werden kann. Online unter: www.svb.at/beitragsrechner

Versammlung

Auch bei der zweiten SVB-Generalversammlung 2016 vergangene Woche war die Einheitswert-Hauptfeststellung ein Thema. 15 Mio. Euro aus der Steuerreform werden bereitgestellt, um Beitragserhöhungen von mehr als zehn Prozent teilweise abzufedern. Auch die “Mindestpension” von 1000 Euro für alleinstehende Ausgleichszulagenbezieher wurde bei der Versammlung angesprochen. Die SVB fordert, den Zugang zu dieser Leistung auch für Bäuerinnen zu eröffnen, da diese nicht auf die dafür benötigten 30 Versicherungsjahre kommen könnten, da die Bäuerinnenpensionsversicherung erst 1992 eingeführt wurde. Die Pensionsvorschläge befinden sich derzeit in parlamentarischer Verhandlung.

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