Das Budget für 2017 bewerteten die Bauernbund-Abgeordneten in der Nationalratsdebatte vergangene Woche grundsätzlich positiv. Die Bauerngelder werden, wie in der BauernZeitung berichtet, stabil bleiben. Überschattet war die Budgetdebatte jedoch von der Forderung nach einem SV-Rabatt für die Bauern. Laut einem Ministerratsbeschluss der Vorwoche soll nur einem Teil der bäuerlichen Betriebsführer der vierte Quartalsbeitrag der Sozialversicherung erlassen werden. Diese Hilfe gilt laut Ministerratsbeschluss nur bis zu einer monatlichen Beitragsgrundlage von 2350 Euro. Das würde 20 Prozent der heimischen Betriebsführer von der Hilfsmaßnahme ausschließen. Für Bauernbund-Präsident Abg. z. NR Jakob Auer und LK Österreich-Präsident Abg. z. NR Hermann Schultes schafft dieser Beschluss zwei Klassen von Bauern. Schultes betonte zum Vorschlag, der von Sozialminister Alois Stöger im Ministerrat eingebracht worden war: “Leider hat Sozialminister Stöger einen Vorschlag eingebracht, der nicht sozial ist. Das ist ein Vorschlag, der die Bauern spaltet und teilt.” So würde im Burgenland nur etwa die Hälfte der Betriebsführer entlastet und in Niederösterreich nur ein Drittel. Die Maßnahme zur Entlastung der Bauern aufgrund der erneut gesunkenen Einkommen sollte aber für alle Bauern unabhängig von Einheitswert und Beitragsgrundlage gelten, zeigten sich die Abgeordneten einig. Weinbaupräsident Abg. z. NR Johannes Schmuckenschlager betonte dazu: “Wir haben eine Maßnahme für alle Landwirtschaftsbetriebe gefordert und nicht nur für einen Teil.” Auer forderte schließlich dazu auf, im parlamentarischen Beratungsprozess eine gerechtere Lösung für die Bauern zu finden und forderte bei der Ausgestaltung des SV-Rabatts “zurück an den Start” zu gehen.
So geht es weiter
Die Landwirtschaftskammer und der Bauernbund versuchen bis zur gesetzlichen Beschlussfassung im Nationalrat, die für den 14. Dezember 2016 geplant ist, eine Abänderung der Regierungsvorlage zu erreichen. Ziel ist, dass alle vollversicherten bäuerlichen Betriebe eine Beitragserstattung erhalten und dass der Wegfall der GSBG-Mittel (“Tabaksteuer”) mit einem Jahr begrenzt wird. Derzeit finden diese politischen Gespräche statt. Eine Vorentscheidung wird im nächsten Sozialausschuss am 7. Dezember 2016 fallen. Zu Anfragen in dieser Angelegenheit können daher vorerst von der SVB keine konkreteren Auskünfte gegeben werden, da die politischen Verhandlungen abzuwarten sind.
Eva Zitz