Das EU-Parlament hat vor wenigen Tagen das Vorhaben der EU-Kommission abgelehnt, fünf gentechnisch veränderte (GV) Produkte zuzulassen. Dabei handelt es sich um genetisch veränderten Mais der Sorten Bt11, 1507, MON 810 (Saatgut und Erzeugnisse) sowie eine glyphosatresistente Baumwollsorte. Sie wiederholten ihre Forderung, das Verfahren zur Genehmigung von Erzeugnissen zu überarbeiten, die genetisch veränderte Organismen (GVO) enthalten. Die Ablehnung ist für die Kommission nicht bindend. Die Abgeordneten sind besorgt, dass die Maissorten Bt11 und 1507 bestimmte Schmetterlings- und Mottenarten gefährden könnten. Sie stellen den Begriff der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) über “annehmbare lokale Sterblichkeitsraten” von diesen nicht zur Zielgruppe gehörenden Lepi- dopteren-Arten infrage. Die Abgeordneten weisen bei der Efsa-Bewertung des Saatguts der Maissorte MON 810 auf einen Mangel an Daten hin und heben hervor, dass eine mögliche Kreuzkontamination durch eine invasive Pflanzenart mit dem “Bacillus thuringiensis (Bt)”-Gift, das als Pestizid verwendet wird, “große Risiken für Landwirte und die Umwelt birgt”. Im Fall von MON810-Produkten und der genetisch veränderten Baumwollsorte MON 88913 weisen die Abgeordneten darauf hin, dass GVO in der EU durch die EU-Kommission zugelassen werden, ohne Unterstützung durch Gutachten aus den Mitgliedsstaaten. Dies sollte eine Ausnahme des üblichen Zulassungsverfahrens darstellen, ist aber zur Regel geworden, so die Abgeordneten.
Hintergrund
Ein gesondertes EU-Gesetz, dass die Mitgliedsstaaten in die Lage versetzen würde, den Verkauf und die Nutzung von durch die EU zugelassenen GV-Lebens- oder Futtermitteln einzuschränken oder zu verbieten, wurde vom Europäischen Parlament im Oktober 2015 abgelehnt. Die Abgeordneten waren besorgt, dass dieses Gesetz in der Praxis nicht funktionieren würde oder die Wiedereinführung von Grenzkontrollen zwischen Pro- und Anti-GVO-Ländern zur Folge haben könnte. Sie forderten die EU-Kommission auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen.