Die im Kollegium der Kärntner Landesregierung beschlossene Neuregelung der LK-Wahlordnung sieht unter anderem eine Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre und eine Aufnahme der Altbauern in den Kreis der Wahlberechtigten vor. “Mit diesen Änderungen stärken wir den bäuerlichen Familienbetrieb. Jetzt dürfen auch die Altbauern und die Jungbauern wählen, sofern sie am Hof tätig sind und im Hofverbund leben. Damit haben wir eine Angleichung an die LK-Wahlordnungen der anderen Bundesländer erreicht, die längst fällig war”, so LK-Präsident Johann Mößler. Seitens der FPÖ wurde im Anschluss an die Regierungssitzung medial Kritik – vor allem an der Definition der Wahlberechtigten – geäußert. Die neue Wahlordnung sieht vor, dass auch enge Familienmitglieder wählen dürfen, sofern sie am Hof mitarbeiten und im Hofverbund leben. Dies war auch bisher so, allerdings wurden betreffend Mitarbeit am Hof Präzisierungen und juristische Klarstellungen getätigt. Zur Forderung der FPÖ, wonach nur Personen mit Pflichtversicherung in der SVB und Umlagepflicht in der LK wahlberechtigt sein sollen, betont Mößler, dass es so zu einem Ausschluss vor allem der Bäuerinnen vom Wahlrecht kommen würde: “Es war mein Wunsch, dass alle, die am Betrieb mitarbeiten, auch mitentscheiden dürfen. Das betrifft insbesondere die Bäuerinnen. Diesen die Wahlberechtigung quasi abzuerkennen, halte ich für völlig falsch”, so Mößler. Kritik seitens der FPÖ wurde auch am Altbauernwahlrecht geäußert. Dazu Mößler: “Die Wiedereinführung des Altbauernwahlrechts war mir ein Herzensanliegen. Dieses Wahlrecht gibt es in fast jedem Bundesland.” Auch die mitarbeitenden Hofnachfolger auszuschließen, hält Mößler für falsch. Einer seitens der FPÖ angedrohten Klage gegen die LK-Wahlordnung aufgrund einer vermuteten Verfassungswidrigkeit sieht Mößler gelassen entgegen, seien doch alle Anregungen aus der Begutachtung durch den Verfassungsdienst des Landes Kärnten geprüft, berücksichtigt und eingearbeitet worden, weshalb davon auszugehen ist, dass die Wahlordnung verfassungs
Mößler begrüßt die neue LK-Wahlordnung
Die Neuregelung der LK-Wahlordnung beinhaltet sowohl die Absenkung des aktiven Wahlalters als auch die Aufnahme der Bäuerinnen und Altbauern in den Kreis der Wahlberechtigten.
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