Erleichterungen für die Landwirtschaft
Beispielsweise können landwirtschaftliche Bauten aus nicht verunreinigten Natursteinen, die in Salzburg noch relativ häufig vorkommen, an Ort und Stelle gebrochen und als Unterbau für ein neues Gebäude ohne aufwändige Untersuchungen und Dokumentationen wieder verwertet werden. Die Transportwege und die Kosten werden so deutlich verringert. Der Schwellenwert für eine Schad- und Störstofferkundung wird zudem von 100 auf 750 Tonnen erhöht, was vor allem den Abriss von kleineren Gebäuden vereinfacht. Darüber hinaus führt die Novelle zu weiteren Erleichterungen bei landwirtschaftlich relevanten Stickstoff-Grenzwerten.
“Es ist erfreulich zu sehen, dass das Lebensministerium so rasch auf die Anpassungserfordernisse, die sich in der praktischen Anwendung der Verordnung ergeben haben, reagiert und die Erfahrungswerte unmittelbar in die Novelle der Recycling-Baustoffverordnung einfließen lässt. Das ist ein gutes Beispiel, wie die Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern und Wien zum Vorteil aller funktionieren kann. Das würde ich mir auch bei manch anderem Ministerium wünschen”, zeigt sich Landesrat Josef Schwaiger erfreut über die Novelle.
Geplante Änderungen in der Verordnung sind etwa der vereinfachte Einsatz von Abbruchmaterialien als Recyclingbaustoff vor Ort und die Reduzierung einzelner Parameter bei den analytischen Kontrollen von Recycling-Baustoffen, jeweils ohne dabei Abstriche bei Umweltaspekten zu machen.
“In meiner langjährigen Tätigkeit als Landtagsabgeordneter habe ich es nicht oft erlebt, dass einer unserer Anträge in Wien so rasch aufgegriffen wurde. Umso mehr freut es mich, dass es in diesem Fall möglich war eine Novelle zeitnah in die Wege zu leiten,” erklärt ÖVP-Landtagsabgeordneter Josef Schöchl.
Insgesamt wird die Novelle die Kosten für Betroffene deutlich senken und den bürokratischen Aufwand verringern. So werden sowohl Landwirte als Bauherren als auch Unternehmer entlastet. Die Novelle ist bereits in Begutachtung und soll anschließend rasch in Kraft treten.