Das Finanzministerium bestätigte dem Weinbauverband Erleichterung bei der Registrierkassenpflicht. Weinbau-Präsident Johannes Schmuckenschlager berichtete: “Nach zahlreichen Gesprächen können wir nun einen ersten Etappensieg verzeichnen: Das Finanzministerium teilte dem Weinbauverband in einem Antwortschreiben mit, dass es nicht notwendig ist, für Feste, die wenige Tage im Jahr – außerhalb der Betriebsstätte – stattfinden, eine eigene gesonderte Registrierkasse anzuschaffen.” Im Antwortschreiben wurde auch darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die Belegerteilungspflicht, bei der Nacherfassung auf der Betriebstätte nicht alle Daten einzeln eingegeben werden müssen, sondern ein Verweis auf die jeweilige Belegdurchschrift genügt. Im Zentrum der Kritik steht die stetig steigende Bürokratie. In unzähligen Bereichen der heimischen Wirtschaft sei die Grenze der Zumutbarkeit erreicht – es brauche einen Kurswechsel, betonte Schmuckenschlager. “Wir werden uns noch weiter intensiv für die Rettung unserer Brauchtumsfeste starkmachen. Es darf nicht sein, dass wir das gesellschaftliche Leben am Land durch gesetzliche Konstruktionen abschaffen. Wir brauchen rasch praktikable Lösungen und das nicht nur im Bereich der Registrier- und Belegerteilungspflicht”, so der Weinbau-Präsident.
Wein: Erleichterungen bei Registrierkassen zugesagt
Das Finanzministerium bestätigte dem Weinbauverband Erleichterung bei der Registrierkassenpflicht.
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