Laut Berger waren alle Einnahmen rechtmäßig und ordnungsgemäß und die überprüften Systeme zur Kontrolle der Einnahmen generell wirksam. Die Fehler bei den Ausgaben aus dem EU-Haushalt hätten hingegen zugenommen und waren mit 3 % (2020: 2,7 %) nach wie vor zu hoch. Ein Fehler liegt nach der Definition des Rechnungshofes vor, wenn die Gelder bei rechtskonformer Auslegung nicht aus dem EU-Haushalt hätten gezahlt werden dürfen. Das Prüfungsurteil „Negativ“ bedeutet, dass die Prüfer „weitverbreitete Probleme“ festgestellt haben. Sie beurteilen die geschätzte Fehlerquote bei diesen Ausgaben anhand einer Schwelle von 2 %. Wird diese Schwelle überschritten, so gelten vorschriftswidrige Ausgaben als „wesentlich“.
Der Rechnungshof sieht außerdem Risiken für den EU-Haushalt aufgrund der Gelder, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise bereitgestellt wurden, sowie aufgrund des Angriffskrieges in der Ukraine. Offene Fragen bestehen gegenüber Ungarn betreffend Recht- und Ordnungsmäßigkeit der EU-Ausgaben. Berger: „Die EU hat auf die aktuellen Krisen mit zusätzlichen finanziellen Mitteln, einem neuen Umsetzungsmodell und vereinfachten Vorschriften für die Auszahlung reagiert. Das bringt erhöhte Risiken und Herausforderungen für die EU-Finanzen mit sich. Daher ist es umso wichtiger, dass die Europäische Kommission auf eine wirtschaftliche Haushaltsführung achtet. Die Arbeit des Rechnungshofes in Luxemburg ist dazu ein entscheidender Beitrag.“ Bei ihrer Arbeit ermittelten die Prüfer auch 15 Fälle von Betrugsverdacht (gegenüber sechs im Jahr 2020). Sie meldeten diese Fälle an OLAF, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, das bereits fünf Untersuchungen eingeleitet hat.
Österreich im Jahresbericht
Auch Vorgänge in Österreich wurden mittels Stichproben in den Bereichen „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“ („Wettbewerb“), „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ („Kohäsion“) und „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ geprüft. In den beiden erstgenannten Bereichen wurden keine Fehler mit finanziellen Auswirkungen festgestellt, allerdings sehr wohl bei 25 % der Transaktionen für „Natürliche Ressourcen und Umwelt“. Diese betrafen den Bereich „Ländliche Entwicklung“, während die geprüften Direktzahlungen fehlerfrei waren. Berger: „Dies spiegelt unsere Risikoeinschätzung im Rechnungshof wider, dass erstattungsbasierte Zahlungen einem höheren Fehlerrisiko ausgesetzt sind als die anspruchsbasierten Direktzahlungen.“
Bei der Mittelausschöpfungsquote der Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) für die Periode 2014-2020 verblieb Österreich unverändert zum Vorjahr bei 70 % und schnitt damit aber immer noch besser ab als der EU-Durchschnitt (67 %). Bei den bereits erfolgten Zahlungen an Empfänger sticht Österreich mit 83 % besonders positiv hervor (EU-Durchschnitt 47 %). Es liegt damit auf Platz 2.
Der EU-Haushalt
2021 beliefen sich die Ausgaben aus dem EU-Haushalt auf 181,5 Milliarden Euro. Dies entspricht 2,4 % der Gesamtausgaben des Staates aller EU-27 und 1,3 % ihres Bruttonationaleinkommens. Unter Berücksichtigung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), also auch der Ausgaben, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern und die Mitgliedstaaten krisenresistenter zu machen, betrugen die Zahlungen vergangenes Jahr insgesamt 228 Milliarden Euro.
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