Im Zuge der nächsten Steuerreform will die Bundesregierung auch die Land- und Forstwirte spürbar entlasten. Am Dienstag, 30. April, präsentierte die Regierung die wichtigsten Eckpunkte, darunter befinden sich auch sieben für die Landwirtschaft.
- Vorgesehen ist die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme zur besseren Absicherung der Landwirte gegen Preis- und Ertragsschwankungen und Ernteausfall nach Dürre oder Unwettern. Die Besteuerung landwirtschaftlicher Einkommen soll künftig über einen mehrjährigen Durchrechnungszeitraum erfolgen (Gewinnglättung über drei Jahre), um schlechte Erntejahre steuerlich besser auszugleichen. Volumen dieser Entlastung: fünf bis zehn Mio. Euro; Start: 2021
- Gestrichen werden soll die 2014 wiedereingeführte „Schaumweinsteuer“: Entlastung: 23 Mio. Euro; Start: 2022
- Der KV-Beitragssatz soll um ein Prozent (%) gesenkt werden. Das entlastet insgesamt 130.500 bäuerliche Betriebe und auch bäuerliche Pensionisten. Volumen: 28,4 Mio. Euro; Start: 2020
- Erhöht wird künftig die Beitragsgrundlage der Pensionsversicherung für hauptberuflich beschäftigte Kinder bis zum 27. Lebensjahr von einem Drittel auf die halbe Beitragsgrundlage des Betriebsführers. Die Erhöhung trägt der Bund. Entlastung: 2,5 Mio. Euro; Start: 2021
- Der Anrechnungsprozentsatz beim fiktiven Ausgedinge wird von 13 auf zehn Prozent gesenkt, weil das fiktive Ausgedinge heute nicht mehr der Realität entspricht. Diese Maßnahme führt bei Ausgleichszulagenbeziehern als niedrigsten Pensionsbeziehern zu einer Verbesserung der Pension. Entlastung: 10,5 Mio. Euro; Start: 2021
- Kommen soll auch eine Harmonisierung im Bereich der Krankenversicherung der Bauern im Hinblick auf die Fusion mit der SVA zur SVS (Absenkung der KV-Mindestbeitragsgrundlage im pauschalen System von 4.100 Euro auf 2.200 Euro Einheitswert. Entlastung: sieben Mio. Euro – sowie eine Angleichung des KV-Mindestbeitrag in der SV-Option. Entlastung: vier Mio. Euro; Start: 2021
- Mit Verwaltungsvereinfachungen, wie etwa der Streichung der Einheitswertgrenze und Anhebung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht oder der Verlängerung der Antragsmöglichkeit zur Umsatzsteuer-Option bis zum 31. Dezember des Folgejahres, soll die Landwirtschaft ebenfalls entlastet werden.
Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger, Bauernbund-Präsident Georg Strasser und LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger zeigten sich zufrieden. Köstinger: „Es gibt wichtige Maßnahmen für unsere Pensionisten in der Landwirtschaft. Da zählt jeder Euro.“ Strasser: „Mit den Vereinfachungen erfüllt die Regierung unsere langjährige Forderungen.“ Moosbrugger: „Die Reform nimmt auf einige sozialrechtliche Nachteile Rücksicht, welche die Bauern derzeit haben.“
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- Buero Im Stall 21 ID87489 Size650px: Agrarfoto.com
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