„Mit der zeitgerechten Auszahlung der zweiten Teilzahlung honorieren wir die freiwilligen Umweltleistungen im Agrarumweltprogramm, gelten die Bewirtschaftungserschwernisse für benachteiligte Gebiete im Rahmen der Ausgleichszulage ab und schaffen eine wirtschaftliche Basis für die Betriebe durch die Direktzahlungen“, so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. Die Umsetzung der neuen GAP-Periode ab 2023 brachte sowohl für Bauern als auch für die Verwaltung neue Herausforderungen mit sich, heißt es aus dem Agrarministerium. „Trotzdem ist es gelungen, den ersten Teil der Leistungsabgeltungen zeitgerecht im Dezember 2023 und den zweiten Teil jetzt im Juni 2024 auszuzahlen. Österreich ist eines der wenigen Länder in der EU, wo eine rechtzeitige Auszahlung gelungen ist“, weiß Totschnig, der diesbezüglich besonders die gute Zusammenarbeit mit der AMA lobt. Die Basis der Auszahlungen bilden der gemeinsam mit der EU-Kommission umgesetzte österreichische GAP-Strategieplan 2023 bis 2027 sowie die Anpassungen im Zuge des Impulsprogramms für die Landwirtschaft. Ab 2024 kommen daraus noch zusätzliche 360 Mio. Euro für das Agrarumweltprogramm (ÖPUL), das Berg- und benachteiligte Gebiet sowie Investitionsförderung obendrauf. Für Erstere bedeutet das eine Prämienerhöhung um 8 Prozent bis 2027. Die diesjährigen Prämien aus dem Impulsprogramm werden mit der Hauptauszahlung im Dezember 2024 ausbezahlt.
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