Kommentar von Bernhard Weber,
Chefredakteur.
Nach über zwei Jahre langem Gezerre hat sich die Koalition also endlich auf die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Milch, Fleisch und Eiern in verarbeiteten Lebensmitteln und in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung geeinigt. Die zwei dazu notwendigen Verordnungen wurden am Mittwoch in Begutachtung geschickt. Brüssel muss diese nun – hoffentlich rascher – absegnen, damit die Neuregelung ab 2023 in Kraft treten kann.
Wobei das alte Sprichwort von „gut Ding braucht Weile“ im konkreten Fall leider nur zum Teil zutrifft. Vielmehr ist rund um diese zentrale Forderung des Bauernbundes nach absolut transparenter Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln längst so viel Wasser die Donau hinuntergeflossen, dass nebstbei das Ergebnis (bleiben wir doch beim Wortbild) verwässert wurde. Es reicht nicht mehr, die Kennzeichnungspflicht nur für Verarbeiter und staatliche Großküchen vorzusehen – angesichts des enormen Absatz von Milch, Fleisch und Eier über die Gastronomie und Hotellerie, die davon weiter ausgespart bleibt. Wofür immer mehr Konsumenten – also deren zahlende Gäste – kaum noch Verständnis aufbringen. Längst gibt es zahlreiche Vorzeige-Gastwirte, die mit Stolz auf ihre vielfach bäuerlichen Bezugsquellen aus der näheren Umgebung auf ihren Speisekarten aufmerksam machen (wie früher auf Promigäste mit Fotos im Eingangsbereich).
Im türkis-grünen Regierungsprogramm aus 2020 ist der Punkt verpflichtende Herkunftskennzeichnung somit abgehakt. Und das knapp vor der Halbzeit der angestrebten Legislaturperiode. Da sollte doch noch was gehen, in den nächsten zweieinhalb Jahren.