Auf Betreiben von LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf wird die NÖ Wolfsverordnung nun mit einem Vier-Punkte-Paket verschärft. „Zum Schutz von Mensch und Tier und zur Abwendung von Schäden, denn die Wölfe sind längst nicht mehr vom Aussterben bedroht“, betonte Pernkopf. So wird die Anzahl an Wölfen auf rund 17.000 Exemplaren in Europa geschätzt. Pernkopf ergänzte, dass Niederösterreich darüber hinaus das Naturland Nummer eins sei.  So kehren viele Arten, wie Wildkatze und Seeadler wieder in das große Flächenbundesland zurück. Auch der Wolf ist in vielen Teilen Österreichs wieder heimisch geworden. Oft zum Leidwesen anderer Tierarten und zur Bedrohung des Sicherheitsgefühls der Menschen. Pernkopf bekräftigte: “Wir wollen Schutz geben, Ängste nehmen und Schäden abwenden.“

Vier-Punkte-Paket

In der aktuellen NÖ Wolfsverordnung wird ein Stufenplan definiert, unter welchen Voraussetzungen Wölfe per Verordnung vertrieben, vergrämt oder entnommen werden dürfen. Weiters soll auch künftig auf Herdenschutz sowie Entschädigungen für Risse gesetzt werden. Als vierter Punkt müsse auch der Schutzstatus des Wolfes dringend durch die EU angepasst werden, wurde betont. „Die Sicherheit der Menschen steht im Vordergrund, deswegen müssen notwendige Maßnahmen unkompliziert und rasch erfolgen können“, stellte Pernkopf in einer ersten Stellungnahme klar.

Abschließend hielt Pernkopf fest: „Die Sicherheit der Menschen steht im Vordergrund, deswegen müssen notwendige Maßnahmen unkompliziert und rasch erfolgen können. Gleichzeitig unterstützen wir die Bauernschaft beim Herdenschutz und mit Entschädigungen. Das Vier- Punkte-Paket zeigt und unterstreicht das“, und er ergänzte:

„Unsere Bäuerinnen und Bauern sind keine Futtermittelproduzenten für den Wolf, sondern Lebensmittelproduzenten für die Menschen!“

 

Umgang mit Wölfen ist jetzt rechtlich fest verankert

Die aktualisierte Wolfsverordnung wurde am 14. März 2023 von der Landesregierung beschlossen und tritt am 3. April in Kraft. In der Verordnung wird ein ganz klarer Stufenplan definiert, unter welchen Voraussetzungen Wölfe per Verordnung vertrieben, vergrämt oder entnommen werden. Vergrämungsmaßnahmen sind laut vordefinierten Stufenplan unter anderem möglich, wenn sich ein Wolf während der Aktivitätszeit des Menschen in Siedlungen auf unter 100 Metern an Menschen annähert oder mehr als zweimal binnen einer Woche anthropogene Futterquellen (zum Beispiel Kompost oder Bio-Müll) in einer Entfernung von unter 100 Metern zu einer Siedlung aufsucht. Gleiches gilt unter anderem auch, wenn ein Wolf sachgerechten Nutztierschutz überwindet und darin gehaltene Nutztiere verletzt oder tötet. Dann dürfen von den jeweiligen Jägern Warnschüssen abgegeben werden.

Quelle: agrarfoto.com / NÖ LZV für Schafe und Ziegen
Dank eines Vier-Punkte-Pakets der NÖ Landesregierung werden gleichzeitig gesetzliche Grundlagen, aber auch Grenzen für den Wolf festgelegt.

Entnahmen, also der Abschuss durch den jeweiligen Jäger, sind binnen vier Wochen unter anderem möglich, wenn ein Wolf einem Menschen trotz Vertreibungsversuchen folgt oder “unprovoziert aggressiv” (mit Drohgebärden oder Angriff) auf Menschen reagiert. Gleiches gilt unter anderem auch, wenn ein oder mehrere Wölfe mindestens zweimal binnen vier Wochen sachgerechten Nutztierschutz überwinden und darin gehaltene Nutztiere töten. Alle gesetzten Maßnahmen müssen natürlich unverzüglich der Behörde gemeldet werden.

Wissenschaftliche Grundlagen

Unterstützt werden die Maßnahmen von Klaus Hackländer, Leiter des Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft an der Universität für Bodenkultur Wien, der auf eine „exponentielle Zunahme der Wolfsbestände“ und damit einhergehend das Auftreten von Problemwölfen hinwies: „Angesichts eines exponentiell steigenden Wolfsbestandes ist es unabdingbar, unerwünschtes Wolfsverhalten zu unterbinden und Risikowölfe aus dem Bestand unmittelbar zu entnehmen. Die neue Verordnung ermöglicht nun ein schnelleres und effizienteres Eingreifen, um Schaden an Menschen und Nutztieren hintanzuhalten. Sie berücksichtigt auch, dass der Abschuss eines Wolfes die ultima ratio darstellt und nur dann erfolgt, wenn vorher gelindere Mittel (Vergrämung) erfolglos blieben bzw. wenn Gefahr in Verzug vorliegt. Die Verordnung bewegt sich im Rahmen der FFH-Richtlinie der EU und folgt den Empfehlungen des Österreichzentrum Bär Wolf Luchs.“

Verbesserungen im Herdenschutz

Zusätzlich zu der neuen Verordnung soll als zweiter Punkt auch der Herdenschutz in Niederösterreich ausgebaut werden, denn sachgerechter Nutztierschutz muss sein und ist auch die Voraussetzung für Maßnahmen gemäß Verordnung. Dafür werden die Förderhöhen angehoben, die Förderkulisse auf ganz Niederösterreich ausgeweitet und auch die geschützten Tierarten beispielsweise um Pferde und Alpakas erweitert.

„Wir lassen unsere Bauern nicht im Stich“

, betonte Pernkopf. Deswegen beinhaltet das Paket als dritten Punkt auch Entschädigungen für Nutztierrisse, die unkompliziert und schnell ausbezahlt werden.

Als vierter Punkt forderte Pernkopf, dass der Schutzstatus des Wolfes dringend durch die EU angepasst werden muss. Der Wolf ist längst nicht mehr vom Aussterben bedroht, er beeinträchtigt aber das Sicherheitsgefühl der Menschen und bedroht Nutztiere und die Alm- und Weidewirtschaft. Die FFH-Richtlinie muss nach 30 Jahren an die neue Realität angepasst werden.

„Sorgen und Ängste in Bezug auf Wölfe werden ernst genommen“

In einer Stellungnahme begrüßte auch Johannes Schmuckenschlager, Präsident der Landwirtschaftskammer NÖ, die rechtlichen Verschärfungen. Sieht er damit doch eine langjährige Forderung der  Landwirtschaftskammer erfüllt. Er plädiert dafür, die Sorgen und Ängste der Menschen in Bezug auf die Wölfe ernst zu nehmen.

„Schon jetzt hat der Wolf zu einem Rückgang bei der Weidehaltung und in der Almwirtschaft geführt. Damit geht mit Sicherheit mehr Biodiversität verloren als durch dieses Tier jemals gewonnen werden kann. Die neue Wolfsverordnung macht es nun möglich, auf Problemwölfe entsprechend einzuwirken“, erklärt Landwirtschaftskammer NÖ-Präsident Johannes Schmuckenschlager. Dank der NÖ Landesregierung können jene Problemwölfe rasch vertrieben, vergrämt oder bei Gefahr im Verzug auch entnommen werden. „Gleichzeitig bringt die neue Wolfsverordnung auch eine wichtige Unterstützung für Bäuerinnen und Bauern. So werden Risse in Zukunft besser entschädigt und auch beim Herdenschutz wird das Paket Verbesserungen bringen“, so Schmuckenschlager.

Besonders für das Waldviertel ist damit Durchatmen angesagt. Neben dem Wienerwald und dem Dunkelsteinerwald zählt das Waldviertel zu einem der Hauptschadensgebiete des Wolfes. „Es sind Dörfer und Siedlungsgebiete, die von Problemwölfen ins Visier genommen werden. Diese Tiere machen nicht vor der Ortstafel halt. Umso wichtiger ist es, dass nun die Sorgen der Menschen im ländlichen Raum ernst genommen werden“, ist auch Landwirtschaftskammer NÖ-Vizepräsident Andrea Wagner überzeugt.

Dem kann  auch Landesjägermeister Josef Pröll zustimmen: „Da muss klar der Mensch vor dem Tier stehen. Um zu verhindern, dass die Schäden in der Landwirtschaft weiter steigen und Bauern ständig um ihre Tiere fürchten müssen, sollte eine Entnahme von auffälligen Problemwölfen möglich sein.“ Es braucht ein Wolfsmanagement mit vielen unterschiedlichen, aufeinander abgestimmten Maßnahmen, um Konflikte zu minimieren.

 
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  • Konflikt zwischen Schutz und Herausforderung: agrarfoto.com / NÖ LZV für Schafe und Ziegen
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