Wirtschaftsdünger bodennah ausbringen

Bodennahe Ausbringung gilt als zentrale Maßnahme.

Die bodennahe streifenförmige Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern stellt die zentrale Maßnahme dar, mit der die Wirksamkeit der Reduktion der Ammoniakverluste in der Wirtschaftsdüngerkette „Stall-Lager-Ausbringung“ geschlossen werden kann.

Im Jahr 2022 wurden unter Betrachtung eines ein-jährigen Zeitraumes (16.
Mai 2021 bis 15. Mai 2022) 5.568.045 Kubikmeter (m³) bodennah ausgebracht.
Unter Betrachtung eines 1,5-jährigen Zeitraumes (16. Mai 2021 bis 31. Dezember 2022) wurden 6.287.007 m³ bodennah ausgebracht.

Das heißt, dass vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 die bodennahe Ausbringung um etwa 2 Mio. m³ gesteigert werden konnte. Es werden knapp 50 Prozent der in Österreich bodennah ausgebrachten Mengen in Oberösterreich ausgebracht.

Unterstützung durch Förderungen

Die großen Steigerungsraten stehen aber noch bevor, denn die Menge sollte in den nächsten zwei Jahren bis 2025, dem Evaluierungsjahr gemäß Ammoniakreduktionsverordnung, auf circa 12 Mio. m³ erhöht werden, um eine rechtliche Verpflichtung zur boden-nahen Ausbringung zu vermeiden und die Förderfähigkeit aufrecht zu erhalten.

Diese für die Landwirtschaft kostspieligen technischen Lösungen sind in Anbetracht der Betriebsstruktur in Österreich ohne Hilfe durch die öffentliche Hand nicht finanzierbar. Daher wird die Technik einerseits über die Investitionsförderung und die Ausbringungsmengen im ÖPUL 2023 durch Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ unterstützt.

Auf der Webseite der Landwirtschaftskammern unter www.lk-online.at bzw. der AMA unter www.ama.at sind die Maßnahmenerläuterungsblätter veröffentlicht.

Daher wird an alle Betriebe mit relevanten Güllemengen und geeigneten Flächen appelliert, noch heuer die Weichen zu stellen und in die Maßnahme „Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern“ und/oder Gülleseparierung einzusteigen. Denn am 32. Dezember 2024 ist es zu spät für die Entscheidung freiwillig oder Zwang.

- Bildquellen -

  • 20230623 140745: BWSB
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AUTORDI F. X. Hölzl; BWSB
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