Zur Wertsicherung des Pachtzinses wird häufig der Agrarpreisindex inklusive öffentlicher Gelder (API) vertraglich vereinbart. Dies soll Pächtern und Verpächtern eine faire Bemessung des Pachtentgelts gewährleisten. Die aktuelle inflationäre Entwicklung auf den Märkten für agrarische Erzeugnisse und Betriebsmittel stellt diese Praxis infrage.
Der Agrarpreisindex wird quartalsweise von der Statistik Austria berechnet. Die Jahreswerte liegen immer erst zeitversetzt vor, sodass für die Pachtabrechnung 2022 der jüngst vorliegende Index für 2021 zugrunde liegt.
Agrarpreisindex versus Verbraucherpreisindex
Sachlich gerechtfertigt schein der Agrarpreisindex, weil er anders als etwa der Verbraucherpreisindex (VPI) die landwirtschaftliche Preisentwicklung besser abbildet. Über viele Jahre lag der API unter dem VPI. 2021 ist erstmals nach einigen Jahren wieder eine Umkehrung erfolgt. Mit einem Wert von 111,2 blieb der VPI hinter dem API von 115,2 zurück. Für 2022 dürfte die Situation noch deutlicher ausfallen. Den API für das dritte Quartal 2022 weist die Statistik Austria mit einem Wert von 141,1 aus, der VPI für Oktober liegt vorläufig bei 125,1. Ein Wechsel der Wertsicherungsbasis auf den VPI aufgrund zweier Jahresergebnisse scheint aber dennoch nicht ratsam.
Betrachtet man den API nach den einzelnen Produktionssparten, dann zeigt sich im Ackerbau eine deutlich höhere Indexsteigerung als etwa in der Tierhaltung oder im Forst. Spezialisierte Tierhaltungsbetriebe könnten hier mit ihrem speziellen Indexanteil argumentieren. Für Ackerbaubetriebe würde die Wertsicherung mit dem Index für pflanzliche Erzeugnisse deutlich kostspieliger.
Auch Betriebsmittel werden teurer
Angesichts der deutlichen Steigerung des API halten Pächter auch eine Berücksichtigung der ebenfalls stark steigenden Betriebsmittelkosten für gerechtfertigt. Den diesbezüglichen Index veröffentlicht die Statistik Austria ebenfalls quartalsweise bzw. als Jahresdurchschnitt. Für 2021 wurde der Betriebsmittelindex mit einem Wert von 111,9 ermittelt. Auffallend ist die große Diskrepanz zwischen Waren des Verbrauchs mit einem Indexwert von 110,5 und dem Bauten-Index von 124,8. Zu beachten ist, dass der Gesamtindex wesentlich näher am Niveau der Betriebsmittel und Verbrauchsgüter liegt als an den Bauten.
Wie weit bzw. in welchem Umfang der Index der landwirtschaftlichen Betriebsmittel in die Wertsicherung einfließen sollte, bedarf aufgrund des betriebswirtschaftlichen Effekts beispielsweise von Kraftfutter oder Handelsdünger einer betriebsindividuellen Bewertung.
Rein rechtlich besteht bei der Vereinbarung der Wertsicherungsklausel für den Pachtzins Vertragsfreiheit. Die einvernehmliche Gestaltung obliegt den Vertragsparteien.
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- 2249 W Pachtvertrag: agrarfoto.com